Noch schnell bei gelber Ampel über die Kreuzung und schon ist es geschehen: Es blitzt.

Das Überfahren einer roten Ampel kann schnell passieren, doch es hat unter Umständen sehr unangenehme Folgen. Rotlichtvergehen werden mit hohen Bußgeldern und häufig sogar mit Fahrverboten geahndet. Mit welcher Strafe ist im Einzelfall zu rechnen?
Diese Strafen drohen bei Rotlichtverstoß
Der derzeit gültige Bußgeldkatalog sieht für das einfache Überfahren der Ampel innerhalb der ersten Sekunde der Rotphase 90 Euro Bußgeld und drei Punkte in Flensburg vor, jedoch noch kein Fahrverbot. Kommt allerdings eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern oder gar Sachbeschädigung hinzu, erhöht sich da Bußgeld auf 200 Euro bzw. 240 Euro. Es gibt jeweils vier Punkte und einen Monat Fahrverbot. Ist die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, muss mit 200 Euro Bußgeld, vier Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat gerechnet werden. Auf 320 Euro erhöht sich die Strafe in diesem Fall bei Gefährdung, bei Sachbeschädigung auf 360 Euro. Ein Sonderfall ist das Überqueren einer roten Ampel, wenn ein grüner Pfeil das Rechtsabbiegen gestattet. Wird das Anhalten vor dem Abbiegen unterlassen, drohen 50 Euro und drei Punkte, aber kein Fahrverbot. Bei Gefährdung von Fußgängern oder Radfahrern werden 75 Euro fällig.
Was ändert sich durch die geplante Punktereform?
Ab Mai 2014 soll das neue Punktesystem in Kraft treten. Dann werden einheitlich bei so genannten schweren Verstößen ein Punkt, bei sehr schweren Verstößen zwei Punkte fällig. Bereits bei acht Punkten ist der Führerschein zukünftig weg. Allerdings verjähren die gesammelten Punkte nach der Reform einzeln. Das bedeutet, die Verjährung beginnt für ältere Verstöße nicht jedes Mal von vorn, wenn neue Punkte hinzukommen. Für Rotlichtvergehen wird es zukünftig ein bis zwei Punkte geben. Einen Punkt für Vergehen, die bisher mit drei Punkten geahndet werden, zwei für die Verstöße, für die bislang vier Punkte vergeben werden. In Sachen Bußgelder und Fahrverbote soll sich nichts ändern. Auch wird es weiterhin möglich sein, gesammelte Punkte durch kostenpflichtige Fahreignungsseminare zu reduzieren.
Warum blitzt es an der roten Ampel zweimal?
Wird eine Kreuzung durch einen Blitzer überwacht, gibt es zwei kameraauslösende Kontaktschleifen in unterschiedlichen Abständen zur Haltelinie. Es blitzt also zweimal hintereinander. So kann festgestellt werden, ob ein Auto tatsächlich in die Kreuzung eingefahren ist und somit ein Rotlichtverstoß vorliegt. Wird nur der erste Kontakt ausgelöst, handelt es sich lediglich um ein sogenanntes Missachten der Haltelinie und es droht kein Fahrverbot. Doch die Vorgehensweise mit zwei Fotos hat auch einen gravierenden Nachteil. Da der Abstand der beiden in die Fahrbahn eingelassenen Kontakte, bekannt ist, kann zugleich die Geschwindigkeit des erfassten Autos gemessen werden. So wird ein Autofahrer unter Umständen nicht nur wegen des Rotlichtvergehens, sondern zusätzlich wegen überhöhter Geschwindigkeit zur Kasse gebeten.
Wie muss ein Rotlichtverstoß nachgewiesen werden?
Neben Blitzerfotos sind nicht nur Videoaufnahmen zum Nachweis des überfahrenen Rotlichts zulässig. Auch die Zeugenaussage eines Polizisten oder eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes, der den Rotlichtverstoß beobachtet hat, gilt als Beweis. In diesem Fall kann allerdings meist nur einfaches Überfahren der roten Ampel nachgewiesen werden. Der Nachweis eines sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoßes durch zufällige Beobachtung ist kaum möglich, da eine objektive Zeitmessung fehlt. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn das Rotlicht bereits über eine Sekunde angezeigt wird. Gibt es dagegen Fotos einer Blitzanlage, sind die Chancen, gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich vorzugehen, sehr gering. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen kann ein Fahrverbot in ein entsprechend höheres Bußgeld umgewandelt werden – beispielsweise, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht.
Kommentar: Bist Du schon mal über eine rote Ampel gebrettert? Absichtlich oder aus Versehen? Ist etwas passiert? Schreib uns Deine Erfahrungen! Wir freuen uns auf Deinen Kommentar – direkt unter diesem Artikel.