Das Einzelunternehmen ist die einfachste Gesellschaftsform für Existenzgründer. Sie birgt aber auch enorme Risiken. Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei der Gründung achten sollten und wo die Fallstricke lauern.

Viele Menschen träumen schon lange davon, ihr eigener Chef zu sein und sich die Arbeit freier einteilen zu können. Auf dem Weg zum Einzelunternehmer müssen sie allerdings einige wichtige Schritte beachten, um Erfolg zu haben.
Geschäftsideen eingrenzen
Jeder werdende Gründer hat viele verschiedene Geschäftsideen, die er gerne umsetzen würde. Einige davon sind alte Kindheitsträume, andere entsprechen wiederum dem aktuellen Tätigkeitsfeld oder sind an ein individuelles Interesse des Gründers angelehnt. Deswegen ist es wichtig, zunächst alle in Frage kommenden Geschäftsideen zusammenzufassen und diejenigen zu verwerfen, die als Einzelunternehmer nicht möglich sind.
Haftung
So haftet ein Einzelunternehmer bspw. immer mit seinem vollständigen (auch privatem) Vermögen. Für Geschäfte, die eher risikoreich sind, ist diese Gesellschaftsform eher nicht geeignet.
Sobald man sich auf eine Geschäftsideen festgelegt hat, die man alleine bewältigen kann, ist der erste wichtige Schritt bereits getan.
Finanzen klären
Bevor man ein Einzelunternehmen eröffnen kann, die Finanzierung geklärt sein. Bei einem Heimarbeitsplatz ist die Frage nach der Finanzierung der Geschäftsidee kein so großes Problem wie etwa bei der Eröffnung eines eigenen Ladenlokals, wo Miete, Provision für den Makler, Lagerbestände, Marketing und Ausstattung vorfinanziert werden müssen. Ein Gespräch mit der Bank ist unerlässlich, wenn es um eine so große finanzielle Frage geht – ohne einen Kredit kann kaum ein Einzelunternehmer diese Kosten decken. Vor allem, wenn nicht nur die geschäftlichen Kosten, sondern auch die private Lebenshaltung gedeckt werden müssen.
Gewerbeanmeldung
Bevor die Geschäftstätigkeit aufgenommen werden kann, muss das Gewerbe angemeldet werden. Dies wird beim Gewerbeamt der Gemeinde erledigt und kostet nur einen geringen Betrag. Die Gewerbeanmeldung löst dann Mitteilungen an weitere Ämter – bspw. das Finanzamt – aus, die den Gründer dann i.d.R. mit Fragebögen zu seiner geschäftlichen Aktivität kontaktieren.
Buchhaltung
Auch ein Einzelunternehmer muss Bücher führen. Bei geringen Umsätzen und Gewinnen reicht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Bei Überschreitung gewisser Grenzen (aktuell: 500.000 Euro Umsatz / 30.000 Euro Gewinn) wird der Einzelunternehmer allerdings bilanzierungspflichtig. Wer über keinerlei Vorwissen verfügt, wird in der Regel für die Buchführung die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen müssen.
Überlegst Du, ein Einzelunternehmen zu gründen oder hast Du schon eines gegründet? Was erscheint Dir an dieser Gesellschaftsform attraktiv, was stört Dich? Hast Du Dir Alternativen wie die UG angeschaut? Schreib uns Deine Meinung, Fragen und Erfahrungen. Wir freuen uns über Deinen Kommentar, direkt unter diesem Artikel. Du hilfst damit auch anderen Lesern.