Die Goldparität ist ein durch den Goldstandard festgelegtes Umtauschverhältnis zwischen einer konkreten Währungseinheit und der entsprechenden Menge Gold. Der Goldstandard ist eine Bezeichnung für die Deckung einer Währung durch Gold. Die Goldparität stellt eine Verpflichtung für die jeweilige Zentralbank dar, dass sie das Bargeld, der sie betreffenden Währung, jederzeit in die entsprechende Menge Gold umtauschen kann. Man bezeichnet diese Verpflichtung als Verpflichtung zur Konvertibilität. Die Goldparität ist somit ein Sonderfall der Wechselkursparität.
In der Praxis besitzen die Goldstandardländer nur eine Teilmenge des Goldes, was sie laut Goldparität entsprechend der ausgegeben Menge an Bargeld einer Währung bereitstellen müssten. Diese Teilmenge unterliegt einer gesetztlichen Hinterlegungspflicht, sie wird als Goldanker bezeichnet. Dieser Goldanker soll eine Bargeldinflation verhindern, oder zumindest mildern. Bei dieser Form der Absicherung wird das sogenannte Buchgeld nicht berücksichtigt. Somit erklären sich gewisse inflationäre Tendenzen seit Beginn des Industriezeitalters.
Enstehungsgeschichte der Goldparität:
Ursprünglich wurde der Rohstoffwert der Münzmetalle als Grundlage für das Wertverhältnis zwischen einer Währung und Edelmetallen wie Gold oder Silber genommen. Der Wert der Münzen entsprach somit dem Metallwert. Mit dem Ansteigen der Papiergeldmenge wurde es notwendig das Umtauschverhältnis einer Währung zu Gold oder Silber auf andere Weise festzulegen. Die Emittenten des Bargeldes, in der Regel die Nationalbanken, gingen eine Verpflichtung ein, bei Vorlage von Papiergeld eine entsprechende Menge Gold einzutauschen. Die Staaten verfügten über ausreichende Goldreserven, dass war die Geburt des Goldstandards.
Der Goldpool:
Der US Dollar stellt die größte Währungsmenge einer einzelnen Währung dar. Der US Dollar war bis Ende der sechziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts an Gold gebunden. Zur weiteren Aufrechterhaltung der Goldparität vereinbarten 1961 mehrere Länder die Gründung eines Goldpools. Hierbei verpflichteten sich die teilnehmenden Nationen durch Marktinterventionen den Goldpreis in einer vorgegebenen Höhe zu halten. Als US-Präsident Nixon am 15.August 1971 das Abkommen von Bretton-Woods kündigte, wurde in der direkten Folge am 12.Dezember des selben Jahres die Goldparität ungültig. Danach traten Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds und feste Wechselkurse zwischen verschiedenen Währungen an Stelle der Goldparität, um weiterhin eine Absicherung vor einer Bargeldinflation zu besitzen.