Hinter dem Begriff Gratisaktie verbergen sich Aktien, die ausgegeben werden, wenn eine Aktiengesellschaft (AG) offene Rücklagen in Grundkapital umwandelt.
Die Bezeichnung Gratisaktie erweist sich als unpassend, da es sich um Berichtigungs- oder Aufstockungsaktien handelt. Bei der Umwandlung offener Rücklagen in Grundkapital bleiben die gesamten Eigenmittel gleich und somit bleibt auch die Beteiligung des einzelnen Aktionärs unverändert.
Bei der Ausgabe von Gratisaktien handelt es sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Der Begriff Gratisaktie ist auf die Tatsache zurück zu führen, dass diese den Aktionären ohne Gegenleistung zur Verfügung gestellt werden. Die Kapitalerhöhung durch Gesellschaftsmittel wird durch die Auflösung von Rücklagen ermöglicht und somit ist auch klar, dass bei dieser Form der Kapitalerhöhung keine zusätzlichen Geldmittel in das Unternehmen fließen.
Die Rücklagen werden in dividendenberechtigtes Grundkapital umgewandelt und es werden Berichtigungsaktien ausgegeben. Die Bezeichnung Berichtigungsaktie stellt eine bessere Wahl dar, denn bei diesen Aktien handelt es sich um eine Art Berichtigung. Da die Beteiligung der Aktionäre unverändert bleiben soll, obwohl das Grundkapital erhöht wurde, müssen Berichtigungsaktien ausgegeben werden.
Gratisaktien – Beispiel
Beispiel: Eine Aktiengesellschaft verfügt über ein Grundkapital von 5 000 000 Euro und Rücklagen in der Höhe von 10 000 000 Euro. Ein Aktionär A, der Aktien im Wert von 50 000 Euro besitzt, verfügt also über eine Beteiligung von 1% am Unternehmen. Wenn die Aktiengesellschaft nun Rücklagen im Wert von 3 000 000 Euro zugunsten des Grundkapitals auflöst, beträgt das Grundkapital 8 000 000 Euro. Da die Beteiligung der Aktionäre durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittel nicht verändert werden darf, müssen Berichtigungsaktien ausgegeben werden.
Zunächst verfügt der Aktionär A über Aktien im Wert von 50 000 Euro, die nun aber keine Beteiligung von 1% mehr darstellen. Also hat der Aktionär A ein Anrecht auf Berichtigungsaktien in Höhe des Differenzbetrags, um seine Beteiligung am Unternehmen aufrecht zu erhalten. In diesem Beispiel stehen dem Aktionär A demnach Berichtigungsaktien im Wert von 30 000 Euro zu, denn nur so hält er die Beteiligung am Unternehmen mit 1% weiterhin aufrecht, da das Grundkapital auf 8 000 000 Euro erhöht wurde.
Auswirkungen der Ausgabe von Berichtigungsaktien
Durch die Ausgabe von Berichtigungsaktien wird die Anzahl an Aktien gesteigert. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass der Dividendensatz fällt. Die größere Anzahl an ausgegebenen Aktien bewirkt eine Senkung des Aktienkurses.
Geeignete Rücklagen
Nicht alle Rücklagen einer Aktiengesellschaft können zugunsten einer Kapitalerhöhung aufgelöst werden. Gewinnrücklagen können hierfür in vollem Umfang verwendet werden, wenn sie für keinen bestimmten Zweck vorgesehen wurden, ansonsten können sie nur in dem Maße verwendet werden, wie es ihre Zweckbestimmung zulässt. Auch ein Teil der Kapital- oder gesetzlichen Rücklagen darf zur Umwandlung in Grundkapital genutzt werden, wenn er 10% oder einen anderen festgelegten Satz des Grundkapitals ausmacht.
Rechtliche Grundlagen
Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln kann nur durch eine 3/4 – Mehrheit in der Hauptversammlung durchgesetzt werden. Es müssen also die Anteilseigner von 75% des Grundkapitals der Auflösung von Rücklagen zugunsten des Grundkapitals zustimmen.