Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, können unter Umständen eine Förderung von der Bundesagentur für Arbeit, den sogenannten Gründungszuschuss, erhalten.
Die Förderung wird in zwei Phasen ausgezahlt. In den ersten neun Monaten der Selbständigkeit wird ein Zuschuss in Höhe des letzten Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Sozialversicherungspauschale von 300 Euro bewilligt. Danach kann man durch einen Folgeantrag nochmals für sechs Monate nur diesen Pauschalbetrag erhalten. Hierzu ist ein erfolgreicher Verlauf nachzuweisen. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei.
Antrag
Der Antrag muss vor dem Start in die Selbständigkeit gestellt werden. Die wichtigste Voraussetzung ist hier, dass der Antragsteller arbeitslos ist, Arbeitslosengeld 1 bezieht und einen Restanspruch von mindestens 90 Tagen hat. Wenn es mit dem Restanspruch knapp wird, kann man den Antrag sofort stellen und die geforderten Unterlagen später nachreichen.
Voraussetzungen
Die angestrebte selbständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden. Eine Nebentätigkeit ist zwar erlaubt, darf jedoch den zeitlichen Umfang der selbständigen Tätigkeit nicht überschreiten. Als Richtgröße gelten hier 15 Stunden. Die persönliche und fachliche Eignung ist anhand von Zeugnissen und einer beruflichen Vita nachzuweisen. Der Antragsteller muss unter 65 sein. Außerdem darf in den letzten 24 Monaten vor der Antragstellung nicht schon einmal ein Gründungszuschuss bewilligt worden sein. Die Tätigkeit muss beim Finanzamt und gegebenenfalls beim Gewerbeamt angemeldet werden. Ferner wird ein Businessplan mit Zahlenwerk für die ersten drei Jahre und eine sogenannte Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, etwa eines Steuerberaters, gefordert. So wird einerseits sichergestellt, dass der Antragsteller sich hinreichend mit seinem Geschäftsmodell auseinandergesetzt hat, andererseits sollen so Mitnahmeeffekte vermieden werden. Der Erfolg ist allerdings fraglich: Fertige Businesspläne lassen sich inzwischen für wenig Geld im Internet ersteigern und auch fachkundige Stellungnahmen werden von einschlägigen Instituten ohne genaues Hinsehen vergeben.
Der Selbständige muss sich selbst kranken- und sozialversichern.
Seit einigen Jahren ist es auch möglich, während einer selbständigen Tätigkeit in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Der monatliche Beitrag ist mit unter 20 Euro recht moderat, wird aber in den Jahren 2011 / 2012 auf 38 respektive 76 Euro ansteigen.
Arbeitsamt
Für die gesamte Antragstellung empfiehlt es sich, engen Kontakt zu seinem Betreuer beim Arbeitsamt zu halten. Denn erstens kennen die Mitarbeiter inzwischen die klassischen Stolpersteine und zweitens ist beim Antrag und auch später während der selbständigen Tätigkeit vieles Auslegungssache. Ein wohlwollender Betreuer kann hier sehr hilfreich sein.
Aller Bürokratie zum trotz sollte man sein Vorhaben von Beginn an mit Begeisterung und nicht zu zögerlich vortragen. Ein angehender Unternehmer muss sich schließlich auf dem Markt behaupten können.