Eine Investmentgesellschaft wird auch Kapitalanlagegesellschaft genannt und gibt so genannte Anteilsscheine aus.
Ein Anteilschein ist eine Urkunde, die dem Besitzer einen Anspruch gegen die Gesellschaft, die den Schein herausgegeben hat, zugesteht. Eine andere Bezeichnung für Anteilschein ist Investmentzertifikat. Solche Anteilscheine können aber zum Beispiel auch Fondsanteile sein.
Werden die Anteilscheine verkauft, können die Einnahmen zur Sammlung, dem so genannte Portfolio, von Wertpapieren wie zum Beispiel Aktien oder Immobilien, verwendet werden. Der Besitzer der Fondsanteile profitiert immer dann, wenn der Wert dieses Portfolios steigt. Er muss allerdings auch die Verluste mittragen. Diese Verfahrensweise wird bei Investmentfonds eingesetzt.
Eine Investmentgesellschaft muss spezielle Auflagen erfüllen und es findet generell eine Überwachung der Gesellschaft durch die Aufsichtsbehörde statt. Wird ein Wertpapier neu aufgelegt, muss es genehmigt werden und eine Anzeige darüber in einem amtlichen Blatt geschaltet werden. Außerdem ist es Pflicht, die Kurse des Wertpapiers zum Beispiel in Tageszeitungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Sondervermögen der Investmentgesellschaft
Investmentgesellschaften verfügen über Sondervermögen. Das sind Vermögen, die einen so genannten besonderen Umgang erfordern. Das Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaft besteht aus zwei Teilen, nämlich dem Vermögen, also dem investierten Teil, und den Anteilscheinen. Zum investierten Teil gehören beispielsweise Aktien, Barbestände, Renten oder sich aus Dividendenzahlungen ergebene Ansprüche.
Dieser Vermögensteil wird in regelmäßigen Abständen bewertet, was nach den Maßstäben des Marktes geschieht. Zum zweiten Teil des Sondervermögens gehört, wie eben schon genannt, der begebende Teil. Das ist die gesamte Anzahl der Anteilscheine. Wird das Fondsvermögen der Investmentgesellschaft bewertet, so wird jedes mal auch der Wert jedes einzelnen Anteilscheins festgestellt. Der Wert des einzelnen Anteilscheines steigt, wenn das gesamte Fondsvermögen steigt, ohne dass die Anzahl der Anteilscheine zunimmt.
Die Investmentgesellschaft kann die Form der Anlage des Sondervermögens steigern. Dazu werden Käufe oder Verkäufe getätigt. Dabei kann sie jedoch nicht unmittelbar auf die Gegenstände des Vermögens zugreifen. Broker bekommen durch die von den Investmentgesellschaften beauftragte Depotbank mitgeteilt, ob Kauf- oder Verkaufsabsichten des Depotinhabers bestehen und führen diese aus. Die Depotbank führt auch die Rücknahme und Ausgabe von Fondsanteilen durch. Auf die Entscheidungen der Investmentgesellschaft hat die Depotbank jedoch keinerlei Einfluss, sie ist nur der Ausführende der Aufträge.
Dieses Gebilde macht es möglich, dass das Sondervermögen vom eigentlichen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist. Das hat den Vorteil, dass es nicht zur Konkursmasse gerechnet werden kann, wenn es zur Insolvenz der Gesellschaft kommen sollte. Pflicht ist aber, dass die Verwaltung des Sondervermögens einer Investmentgesellschaft generell durch eine Depotbank vorgenommen wird. Die Gesellschaft kann nicht für sich selbst handeln.