Kindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, den jeder Erziehungsberechtigte beantragen kann, wenn mindestens an einem Tag eines Monats die Voraussetzungen für die Berechtigung gegeben waren. Die Höhe berechnet sich dabei nach der Zahl der Kinder.
Zunächst müssen die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt werden. Jeder, der ein Kind unter 18 Jahren hat, erhält grundsätzlich Kindergeld. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres wird es weitergezahlt, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet – dazu gehören etwa die gymnasiale Bildung, das Universitätsstudium oder die Berufsausbildung. Unter diese Definition fällt das Kind auch, wenn es sich auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz befindet. Arbeitslose Kinder werden bis zum 21. Lebensjahr unterstützt. Auch, wessen Kind einen Freiwilligendienst leistet, ist berechtigt. Bei Behinderungen greifen Sonderregelungen.
Das Kindergeld kann immer nur an eine Person ausgezahlt werden. Berechtigt ist in der Regel ein Elternteil. Lebt das Kind jedoch bei Großeltern oder einer Pflegefamilie, so kann der Anspruch auf diese übergehen. Kann das volljährige Kind von den Eltern keinen Unterhalt erwarten – etwa, wenn diese Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch in Form von Hartz IV beziehen – kann es eine Auszahlung des Kindergeldes an sich selbst beantragen.
Kindergeld beantragen
Der Antrag auf Kindergeld muss bei der Familienkasse gestellt werden, die für den Wohnort der Eltern zuständig ist. Das zuständige Amt kann entweder im Internet recherchiert oder bei der Gemeindeverwaltung erfragt werden. Wichtig ist dabei, dass das Kindergeld nicht auf mündlichem Wege beantragt werden kann – ein Telefonanruf bei der zuständigen Familienkasse oder ein persönlicher Besuch genügen also nicht. Der Antrag muss auf schriftlichem Wege über ein Formular erfolgen. Wird erstmals ein Antrag auf Kindergeld gestellt, so heißt der notwendige Antragsvordruck KG 1. Wird hingegen die Geburt eines weiteren Kindes gemeldet, ist das Formular KG 1k nötig. Formulare für Sonderfälle, etwa für die Abzweigung des Kindergeldes zugunsten des unterhaltsberechtigten Kindes oder die Auszahlung des Kindergeldes bei ausländischem Wohnsitz, müssen individuell erfragt werden.
Die Bundesagentur für Arbeit stellt alle gängigen Formulare im Internet zur Verfügung. Diese können als PDF-Dokumente heruntergeladen, am PC ausgefüllt und anschließend per Post abgeschickt werden.