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    Home»Finanzen»Kindergeld Höhe in Deutschland

    Kindergeld Höhe in Deutschland » Finanzen

    Sebastian FiebigerSebastian Fiebiger27.04.10↻ 06.05.19

    In Deutschland gibt es für Eltern verschiedene Arten von finanzieller Unterstützung, wenn ein Kind vorhanden sein sollte. Zu diesen Unterstützungen des Staates zählt in erster Linie das Kindergeld. Bezugsberechtigt sind alle Erziehungsberechtigten, welche die deutsche Staatsbürgerschaft haben und in Deutschland ihren ständigen Wohnsitz haben. Die Zahlung des Kindergeldes erfolgt unabhängig davon, welches Einkommen der Erziehungsberechtigte bzw. die Erziehungsberechtigten erzielen und zunächst einmal bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Darüber hinaus wird noch weiterhin Kindergeld gezahlt, falls das Kind sich in einer schulischen Ausbildung, einer Berufsausbildung befindet oder ein Studium absolviert. Auch wenn das Kind arbeitet und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet wird weiterhin Kindergeld gezahlt, jedoch spätestens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Die Höhe des Kindergeldes ist nicht vom Einkommen der Eltern abhängig, sondern es gibt feststehende Regelsätze. Neben den leiblichen Kindern hat man auch Anspruch auf Zahlung des Kindergeldes für adoptierte Kindern und auch für Enkelkinder, falls diese dauerhaft im Haushalt leben und die Eltern kein Kindergeld beziehen oder etwa verstorben sind.

    Höhe des Kindergeldes

    Lediglich die Anzahl der Kinder spielt eine Rolle für die Höhe des Kindergeldes. Zum 1. Januar des Jahres 2010 wurden die Kindergeld-Beträge erhöht. So erhält man ab dem Jahre 2010 sowohl für das erste als auch für das zweite Kind einen Betrag von monatlich 184 Euro, zuvor waren es 164 Euro im Monat. Für das dritte Kind erhält man ab 2010 Kindergeld in Höhe von 190 Euro und ab dem vierten Kind werden monatlich 215 Euro gezahlt. Diese Beträge gelten jeweils auf das entsprechende Kind bezogen. Es ist also nicht so, dass man beispielsweise bei vier Kindern für alle vier Kinder 215 Euro erhält, sondern nur für das vierte, fünfte und alle weiteren eventuell vorhandenen Kinder. Sollte das Kind ein Einkommen von 8.004 Euro im Jahr überschreiten wird die Zahlung des Kindergeldes jedoch eingestellt, unabhängig davon, ob das Kind noch in der Ausbildung ist oder studiert.

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    Sebastian Fiebiger
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    Sebastian ist Dipl. Wirtschaftsinformatiker und arbeitet seit 1998 für verschiedene Onlinemedien. Er engagiert sich ehrenamtlich in Projekten zur Krebsforschung, ist verheiratet, hat ein Kind und lebt in Berlin. Seit 2004 leitet er die Redaktion. - Profil

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