Auch wenn eine Beitragserhöhung immer ärgerlich ist, bietet die ungeliebte Post auch die Chance, den Versicherer zu wechseln. Allerdings sollte man gerade bei der Krankenversicherung trotz Beitragsfrusts überlegt vorgehen.
Eine Beitragserhöhung begründet immer ein Sonderkündigungsrecht. Versicherte in der privaten Krankenversicherung, deren Beitrag erhöht wurde, können vier Wochen nach Zugang der Erhöhung von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Wirksam wird die Kündigung zum Zeitpunkt der angekündigten Erhöhung.
Private Krankenversicherung: Wechsel lohnt sich nicht immer
Doch Vorsicht, gerade in der privaten Krankenversicherung will ein Wechsel gut überlegt sein. In Frage kommt er in der Regel nur für Patienten, die keine relevanten Vorerkrankungen aufweisen. Denn beim Wechsel des Versicherers muss der Interessent erneut die Gesundheitsprüfung durchlaufen. Bei schlechtem Gesundheitszustand drohen Risikozuschläge oder sogar eine Ablehnung.
Es empfiehlt sicher daher, vor Kündigung der alten Versicherung, den Antragsprozess der neuen Versicherung zu durchlaufen. Erst im Falle einer Zusage sollte die alte Versicherung gekündigt werden.
Schlechte Karten für ältere Versicherte
Versicherte, die schon länger privat krankenversichert sind, müssen noch einen anderen Fallstrick bedenken. Die Altersrückstellungen, die die Gesellschaft anspart, um den Beitragsanstieg im Alter abzudämpfen, können nämlich erst seit Januar 2009 mitgenommen werden. Wer sich früher versichert hat, schaut in die Röhre.
Wer schon viele Jahre privatversichert ist, hat noch mit einem anderen Problem zu kämpfen. Das Eintrittsalter bestimmt entscheidend die Höhe des Beitrags mit. Wer sich in jungen Jahren versichert hat, wird es oft schwer haben, Jahre später einen Tarif zu finden, der ihm einen günstigeren Beitrag bietet.
Wer über eine Wechsel nachdenkt, sollte zügig handeln. Im Laufe des Antragsverfahrens können sich mehrfach Rückfragen ergeben, die die Annahme verzögern. Auch wenn das Zeitfenster von vier Wochen großzügig ist, kann zögerliches Handeln den Wechsel vereiteln.