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    Home»Finanzen»Reiserücktrittsversicherung: Was ist das? Wer braucht sie?
    Finanzen

    Reiserücktrittsversicherung: Was ist das? Wer braucht sie?

    Sebastian Fiebiger Sebastian Fiebiger24.09.07↻ 18.10.24

    ReiserücktrittsversicherungWas ist eine Reisekostenrücktrittsversicherung?

    Da plant man seinen Urlaub monatelang und versucht so gut wie möglich vorbereitet zu sein und dann kommt kurz vor Reiseantritt die Grippewelle, ein familiärer Zwischenfall, Flugangst oder oder oder… Alles kann passieren und man ist gezwungen die gesamte Reise abzusagen. Was tun um kein Geld an horrende Stornogebühren zu verlieren?

    Eine Reiserücktrittsversicherung kann einen vor solchen Fällen eventuell schützen. Dieser Schutz gilt jedoch nur bis zum eigentlichen Reisebeginn und ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Zum einen gilt die Versicherung nur in bestimmten Situationen wie Unfall, schwerer Erkrankung, Tod, Schwangerschaft, unerwartetem Arbeitsplatzverlust oder bei Schäden am Eigentum durch Einbruch oder Naturgewalten. Sie gilt auch wenn die Betreuung der Kinder oder kranken Angehörigen für die Zeit ihrer Reise ausfällt. Andererseits gilt die Versicherung nicht, wenn eine Naturkatastrophe oder ein Bürgerkrieg das Urlaubsland ereilt und man ist mit einer solchen Versicherung weder vor streikendem Personal noch vor der Pleite des Reiseveranstalters geschützt. Die Versicherung gilt nur, wenn der Urlaub von Seiten des Versicherten nicht stattfinden kann.

    Reiserücktrittsversicherung: Selbstbeteiligung

    Im Allgemeinen sollte man sich unbedingt rechtzeitig informieren, welche Rücktrittsgründe ein Versicherungsanbieter akkzeptiert und sich dann rechtzeitig vor der Reise versichern, da man bei den meisten Anbieter einen bestimmten Zeitraum zwischen Vertragschluss und Reiseantritt verstreichen lassen muss. Damit jedoch noch nicht genug des Guten. Wer sich nun versichern lassen möchte und seine Sorgen verschwunden sieht, muss auch wissen, dass sämtliche Versicherer einen gewissen Selbstbehalt von normalerweise 25 Euro beim Versicherungsfall ansetzen. Sollte der Grund des Reiserücktritts in einer schweren Erkrankung oder einem Unfall begründet sein, verlangen die meisten Versicherer von den Versicherten eine Eigenbeteiligung an den Stornokosten von 20%.

    Eine komplett sorgenfreie Zeit bis zum Urlaub bieten damit auch Reiserücktrittsversicherungen nicht unbedingt, doch können sie das Leben erleichtern. Da es letztendlich doch einen Unterschied macht, ob man 100% der Stornokosten tragen muss oder eben -im schlimmsten Fall- nur 20%.

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    Sebastian Fiebiger
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    Sebastian ist Dipl. Wirtschaftsinformatiker und arbeitet seit 1998 für verschiedene Onlinemedien. Er engagiert sich ehrenamtlich in Projekten zur Krebsforschung, ist verheiratet, hat ein Kind und lebt in Berlin. Seit 2004 leitet er die Redaktion. - Profil

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