Welche Bedeutung die Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung hat, welche Besonderheiten es zu beachten gilt und welche Entwicklung sich abzeichnet.
[wp_charts title=“barchart“ type=“bar“ align=“alignnone“ margin=“0px“ datasets=“41400,41850,42300,42750,42750,43200,44100,45000,44500,45900,47250,48600,49500″ labels=“2003,2004,2005,2006,2007,2008,2009,2010,2011,2012,2013,2014,2015″ canvaswidth=“620″ width=“620″ height=“300″ canvasheight=“300″ relativewidth=“2″]Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze
Grundsätzlich handelt es sich bei der Beitragsbemessungsgrenze um eine Rechengröße in der Sozialversicherung. Die Höhe dieser Bemessungsgrenze wird jährlich neu festgelegt und orientiert sich an der Entwicklung des durchschnittlichen Einkommens für jeweils zwei zurückliegende Jahre.
Abweichende Grenzen seit 2003
Das Sozialgesetzbuch (SGB XI, § 223 Abs. 3 SGB V und § 55 Abs. 2) regelt die Einheitlichkeit von Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze für alle, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren. Seither gibt es eine Abweichung zwischen der Einkommensgrenze zur Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge und der für die Versicherungspflicht relevanten Entgeltgrenze. Diese Änderung wurde von politischer Seite eingeführt, um die gesetzlichen Krankenkassen finanziell besser auszustatten, indem der Wechsel von der GKV in die PKV zu erschwert wird.
Funktion der Beitragsbemessungsgrenze
Diese Größe fixiert die Höchstgrenze des zur Beitragsberechnung zugrunde zu legenden Einkommens, wobei zwischen der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung unterschieden wird. Überschreitet das Einkommen diese Grenzen, wird auf den darüber liegenden Teil kein Beitrag berechnet, es verbleibt also beim festgelegten Höchstbeitrag. In der GKV liegt diese Grenze für 2013 bei 47.250 Euro im Jahr oder 3.937,50 Euro im Monat. Bis zu dieser Höhe wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet und dieser darf demzufolge maximal 610,31 Euro im Monat betragen. Das gilt auch für den Basis-Tarif, den alle privaten Krankenversicherer anbieten müssen. Dieser richtet sich also nicht nur leistungs- sondern auch prämienmäßig an der GKV aus. Steigt die Beitragsbemessungsgrenze, steigt auch der Beitrag für den privaten Basis-Tarif.
Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung
Ein Blick zurück belegt die Abhängigkeit der Rechengröße von der Einkommensentwicklung:
Jahr | monatlich | jährlich |
---|---|---|
2003 | 41.400 Euro | 3.450,00 Euro |
2004 | 41.850 Euro | 3.487,50 Euro |
2005 | 42.300 Euro | 3.525,00 Euro |
2006 | 42.750 Euro | 3.562,50 Euro |
2007 | 42.750 Euro | 3.562,50 Euro |
2008 | 43.200 Euro | 3.600,00 Euro |
2009 | 44.100 Euro | 3.675,00 Euro |
2010 | 45.000 Euro | 3.750,00 Euro |
2011 | 44.500 Euro | 3.712,50 Euro |
2012 | 45.900 Euro | 3.825,00 Euro |
2013 | 47.250 Euro | 3.937,50 Euro |
2014 | 48.600 Euro | 4.050,00 Euro |
2015 | 49.500 Euro | 4.125,00 Euro |
Insbesondere die Reduzierung im Jahr 2011 ist auf die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise zurückzuführen.
Weitere Auswirkungen auf die PKV
Die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung wirkt sich außerdem auf die Höhe des Arbeitgeber-Anteils sowohl für die GKV als auch für PKV aus. Die Berechnung erfolgt wie in der GKV:
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 15,5 Prozent vom Brutto-Einkommen, wobei der Arbeitgeber sich mit 7,3 Prozentpunkten beteiligt. Der Anteil beläuft sich also im Jahr 2013 auf 287,44 Euro im Monat, der auch privat krankenversicherten Arbeitnehmern zusteht. Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer ein höheres Einkommen erzielt, denn bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um die Höchstsätze. Steigt aber im Jahr 2014 die Bemessungsgrenze wiederum an, erhöhen sich neben dem Höchstbeitrag in der GKV auch der Basis-Tarif in der PKV sowie der einheitliche Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung.
Fazit – Beitragsbemessungsgrenze in der privaten Krankenversicherung
Diese Rechengröße für die Sozialversicherung gibt die Einkommensgrenze an, bis zu der Versicherungsbeiträge in der GKV berechnet werden. Da sich der Basis-Tarif der privaten Krankenversicherer sowohl leistungs- als auch beitragsmäßig an der GKV orientiert, entspricht der Höchstbeitrag in der GKV auch dem Beitrag dieses Tarifes. Außerdem wird die Krankenversicherung vom Arbeitgeber bezuschusst, wobei der maximale Anteil für die GKV und die PKV gleich sind. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich anhand der Einkommensentwicklung neu festgelegt, so dass sich die Höchstbeiträge entsprechend verändern.
Weißt Du etwas über das Thema, das hier noch fehlt? Schreib uns Deine Meinung, Ergänzungen und Fragen – direkt unter diesem Artikel, in den Kommentaren. Du hilfst damit auch anderen Lesern.