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    Home»Krankenversicherung»Beitragsbemessungsgrenze
    Krankenversicherung

    Beitragsbemessungsgrenze

    Sebastian Fiebiger Sebastian Fiebiger03.07.14↻ 26.09.21

    Welche Bedeutung die Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung hat, welche Besonderheiten es zu beachten gilt und welche Entwicklung sich abzeichnet.

    [wp_charts title=“barchart“ type=“bar“ align=“alignnone“ margin=“0px“ datasets=“41400,41850,42300,42750,42750,43200,44100,45000,44500,45900,47250,48600,49500″ labels=“2003,2004,2005,2006,2007,2008,2009,2010,2011,2012,2013,2014,2015″ canvaswidth=“620″ width=“620″ height=“300″ canvasheight=“300″ relativewidth=“2″]Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze

    Grundsätzlich handelt es sich bei der Beitragsbemessungsgrenze um eine Rechengröße in der Sozialversicherung. Die Höhe dieser Bemessungsgrenze wird jährlich neu festgelegt und orientiert sich an der Entwicklung des durchschnittlichen Einkommens für jeweils zwei zurückliegende Jahre.

    Abweichende Grenzen seit 2003

    Das Sozialgesetzbuch (SGB XI, § 223 Abs. 3 SGB V und § 55 Abs. 2) regelt die Einheitlichkeit von Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze für alle, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren. Seither gibt es eine Abweichung zwischen der Einkommensgrenze zur Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge und der für die Versicherungspflicht relevanten Entgeltgrenze. Diese Änderung wurde von politischer Seite eingeführt, um die gesetzlichen Krankenkassen finanziell besser auszustatten, indem der Wechsel von der GKV in die PKV zu erschwert wird.

    Funktion der Beitragsbemessungsgrenze

    Diese Größe fixiert die Höchstgrenze des zur Beitragsberechnung zugrunde zu legenden Einkommens, wobei zwischen der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung unterschieden wird. Überschreitet das Einkommen diese Grenzen, wird auf den darüber liegenden Teil kein Beitrag berechnet, es verbleibt also beim festgelegten Höchstbeitrag. In der GKV liegt diese Grenze für 2013 bei 47.250 Euro im Jahr oder 3.937,50 Euro im Monat. Bis zu dieser Höhe wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet und dieser darf demzufolge maximal 610,31 Euro im Monat betragen. Das gilt auch für den Basis-Tarif, den alle privaten Krankenversicherer anbieten müssen. Dieser richtet sich also nicht nur leistungs- sondern auch prämienmäßig an der GKV aus. Steigt die Beitragsbemessungsgrenze, steigt auch der Beitrag für den privaten Basis-Tarif.

    Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

    Ein Blick zurück belegt die Abhängigkeit der Rechengröße von der Einkommensentwicklung:

    Jahrmonatlichjährlich
    200341.400 Euro3.450,00 Euro
    200441.850 Euro3.487,50 Euro
    200542.300 Euro3.525,00 Euro
    200642.750 Euro3.562,50 Euro
    200742.750 Euro3.562,50 Euro
    200843.200 Euro3.600,00 Euro
    200944.100 Euro3.675,00 Euro
    201045.000 Euro3.750,00 Euro
    201144.500 Euro3.712,50 Euro
    201245.900 Euro3.825,00 Euro
    201347.250 Euro3.937,50 Euro
    201448.600 Euro4.050,00 Euro
    201549.500 Euro4.125,00 Euro

    Insbesondere die Reduzierung im Jahr 2011 ist auf die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise zurückzuführen.

    Weitere Auswirkungen auf die PKV

    Die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung wirkt sich außerdem auf die Höhe des Arbeitgeber-Anteils sowohl für die GKV als auch für PKV aus. Die Berechnung erfolgt wie in der GKV:

    Der allgemeine Beitragssatz beträgt 15,5 Prozent vom Brutto-Einkommen, wobei der Arbeitgeber sich mit 7,3 Prozentpunkten beteiligt. Der Anteil beläuft sich also im Jahr 2013 auf 287,44 Euro im Monat, der auch privat krankenversicherten Arbeitnehmern zusteht. Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer ein höheres Einkommen erzielt, denn bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um die Höchstsätze. Steigt aber im Jahr 2014 die Bemessungsgrenze wiederum an, erhöhen sich neben dem Höchstbeitrag in der GKV auch der Basis-Tarif in der PKV sowie der einheitliche Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung.

    Fazit – Beitragsbemessungsgrenze in der privaten Krankenversicherung

    Diese Rechengröße für die Sozialversicherung gibt die Einkommensgrenze an, bis zu der Versicherungsbeiträge in der GKV berechnet werden. Da sich der Basis-Tarif der privaten Krankenversicherer sowohl leistungs- als auch beitragsmäßig an der GKV orientiert, entspricht der Höchstbeitrag in der GKV auch dem Beitrag dieses Tarifes. Außerdem wird die Krankenversicherung vom Arbeitgeber bezuschusst, wobei der maximale Anteil für die GKV und die PKV gleich sind. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich anhand der Einkommensentwicklung neu festgelegt, so dass sich die Höchstbeiträge entsprechend verändern.

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    Sebastian Fiebiger
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    Sebastian ist Dipl. Wirtschaftsinformatiker und arbeitet seit 1998 für verschiedene Onlinemedien. Er engagiert sich ehrenamtlich in Projekten zur Krebsforschung, ist verheiratet, hat ein Kind und lebt in Berlin. Seit 2004 leitet er die Redaktion. - Profil

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