Was man unternehmen kann, wenn die private Krankenversicherung die Beiträge erhöht und worauf man dabei unbedingt achten sollte.
In der privaten Krankenversicherung – der PKV – ist der Beitrag unabhängig vom Einkommen des Versicherungsnehmers und der Mitversicherten. Jeder von ihnen ist einzeln tariflich versichert. Zu einer Vollversicherung gehören die Pflichttarife für die ambulante, die stationäre sowie für die Zahnbehandlung. Darüber hinaus können weitere freiwillige Tarife, die sogenannten Wahltarife hinzugenommen werden. Die gängigen unter ihnen sind das Krankentagegeld sowie das Krankenhaustagegeld. Die privaten Krankenversicherungen müssen als Unternehmen der freien Wirtschaft auch dementsprechend wirtschaften, also haushalten. Sie erhalten keine staatlichen Subventionen. Die Ausgaben für die vertraglichen Versicherungsleistungen werden zum größten Teil durch die monatlichen Beiträge der Versicherungsnehmer gedeckt, sprich finanziert.
PKV – Steigende Ausgaben sorgen für steigende Beiträge
In der PKV richten sich die Einnahmen nach den Ausgaben. Steigen die Ausgaben, dann werden mehr, also höhere Einnahmen benötigt. Das geschieht durch eine Beitragserhöhung, die getrennt für jeden einzelnen Tarif kalkuliert wird. So kann es durchaus der Fall sein, dass sich unterm Strich für alle Tarife eine Beitragserhöhung ergibt, obwohl in einzelnen Tarifen auch die eine oder andere Beitragssenkung enthalten ist. Für Beitragserhöhungen in der PKV gibt es vielfältige Gründe, die nicht ausschließlich im direkten Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung der Versicherten stehen. Eine Beitragserhöhung kann dann zu einem akuten oder dauerhaften Problem für den Versicherungsnehmer werden, wenn dessen Einkommen durch den Wechsel vom Erwerbsleben in das Rentenalter von heute auf morgen deutlich sinkt, sich oftmals halbiert. Der PKV-Beitrag bleibt unverändert, oder er wird zeitgleich um einen zweistelligen Prozentsatz erhöht. Dann stellt sich dem Privatversicherten die Frage, was er tun kann und muss.
Beitragserhöhung: Rechtlich
Gegen eine Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer rechtlich kaum etwas unternehmen. Sie ist eine einseitige Willenserklärung des Versicherungsgebers. Der hat sich zuvor die Begründetheit bis hin zur Notwendigkeit von den zuständigen Behörden und Institutionen bestätigen sowie genehmigen lassen. Eine Klage dagegen ist zulässig. Sie hat allerdings keine aufschiebende Wirkung und ist, zusammen mit oftmals mehreren Gutachten, recht teuer. Bis zur Entscheidung können durchaus ein bis zwei Jahre vergehen.
Erhöhung der Selbstbeteiligung
Eine wirksame Möglichkeit ist die Erhöhung der Selbstbeteiligung, soweit das möglich ist. Das bietet sich besonders dann an, wenn Arztbesuche oder Medikamenteneinnahme sporadisch anfallen. Der Eigenanteil an den drei Tarifen der Vollversicherung wird zunächst aufgebraucht, also selbst bezahlt, bevor Leistungen von der PKV erstattet werden. Durch einen Rechenvergleich kann der Versicherungsnehmer feststellen, wie hoch seine monatliche Ersparnis sein kann. Darüber hinaus steht zum Jahresbeginn nicht fest, ob die Selbstbeteiligung, beispielsweise in Höhe von tausend Euro, in den kommenden zwölf Monaten tatsächlich benötigt wird. Ist das nicht der Fall, dann lassen sich hier, zusätzlich zum geringeren Monatsbeitrag, weitere Ausgaben einsparen. Es bleibt einfach mehr Geld im Portemonnaie sowie auf dem Girokonto.
Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung
Eine andere Möglichkeit ist der Tarifwechsel, ohne den Versicherer selbst zu wechseln. Der sollte gemeinsam mit einem versicherten Berater der Versicherungsgesellschaft geprüft werden. Das Ergebnis muss einerseits die deutliche Reduzierung der Beitragserhöhung sein, ohne dass andererseits die Qualität der medizinischen Versorgung, also der Leistungsumfang der PKV zu drastisch darunter leidet. Die Ausgewogenheit zwischen Beitragszahlung und Versicherungsleistung muss ausgewogen bleiben. Ideal und keineswegs unmöglich ist es, beides zu erreichen. Ein solcher Tarifwechsel ist jedoch keine Dauerlösung. Er ist nach diesen Kriterien einmal, vielleicht auch zwei- oder dreimal möglich. Danach ist der günstigste Tarif herausgefunden worden, während die Beitragserhöhungen sich in unterschiedlicher Höhe regelmäßig wiederholen, also weiterlaufen.
Wahltarife kündigen
Darüber hinaus sollte geprüft werden, den einen oder anderen Wahltarif zu kündigen. Der dadurch eingesparte Monatsbeitrag steht dann für die Beitragserhöhung der Tarife in der Vollversicherung zur Verfügung. Eine Reduzierung des Krankentagegeldes oder der Verzicht auf das Krankenhaustagegeld sind zwar schmerzhaft, jedoch nicht so einschneidend wie eine Minderversorgung beim Zahnersatz. An dieser Stelle geht es, wie gern formuliert wird, ans Eingemachte.
Basistarif als letzter Ausweg
Als dauerhaft letzte Möglichkeit bleibt der Wechsel in den Basistarif. Das ist eine sogenannte Grundversorgung, die mit derjenigen in der gesetzlichen Krankenversicherung, der GKV vergleichbar ist. Jede private Krankenversicherung bietet sie an, sie muss sie anbieten. In Basis- oder Standardtarif ist der Monatsbeitrag gedeckelt. Er ist an den Höchstbeitrag der GKV gekoppelt, der seinerseits einkommensabhängig ist. Im Basis- oder Standardtarif hat der PKV-Versicherte die Gewissheit, dass der Beitrag nur sporadisch und sehr moderat erhöht wird. Der Versicherungsschutz ist mit der bisher gewohnten Qualität als Privatpatient sicherlich nicht vergleichbar, aber durchaus ausreichend. Der PKV-Versicherte ist mit seiner Versorgung den Versicherten in der GKV gleichgestellt. Der bisher jährlich wiederkehrende Eigenanteil entfällt ersatzlos. Bei mehreren Versicherten wird nur für die erste Person, also für den Versicherungsnehmer der Beitrag in voller Höhe berechnet; für Mitversicherte reduziert er sich um einen mittleren zweistelligen Prozentsatz.
Vorsicht bei Wechsel des Versicherers
Nicht empfehlenswert ist meist der Wechsel hin zu einer anderen privaten Krankenversicherung. Dort ist der Versicherungsnehmer ein buchstäblicher Neuzugang; das heißt mit Gesundheitsprüfung, Wartezeiten, Leistungsausschlüssen und Risikozuschlägen. Die bisher angesparten Altersrückstellungen, die sich beitragsmindernd auswirken, können nicht mitgenommen werden. Allein schon deswegen ergibt sich häufig zwangsläufig ein höherer Monatsbeitrag. Und was den Turnus der Beitragserhöhung betrifft, käme der Versicherungsnehmer vom Regen in die Traufe. Die Beiträge steigen unisono in der gesamten privaten Krankenversicherung, weil alle Versicherungsgesellschaften in nahezu derselben Situation sind.
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