Wie das Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung funktioniert, was man vor dem Abschluss unbedingt beachten sollte und welche Wahlmöglichkeiten es gibt.

Die Krankentagegeldversicherung ist als separater Vertrag eine wichtige Ergänzung zur privaten, aber auch zur gesetzlichen Krankenversicherung und dient der Absicherung des Einkommens im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit. Hierbei handelt es um eine Summenversicherung, bei der der Versicherer verpflichtet ist, die vereinbarte Krankentagegeldsumme für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit auszuzahlen.
Einkommensverlust durch Arbeitsunfähigkeit
Insbesondere Selbstständige, aber auch Arbeitnehmer müssen bei längerer Arbeitsunfähigkeit gravierende Einkommensverluste hinnehmen. Arbeitnehmer haben den Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für sechs Wochen und die anschließende Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse, wodurch durchaus eine versicherbare Differenz zum sonstigen Netto-Einkommen entstehen kann. Selbstständige verlieren dagegen ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ihr Einkommen und müssen deshalb eigenständig den Ausgleich der zu erwartenden Verluste organisieren. Die private Krankentagegeldversicherung bemisst sich also am durchschnittlichen Netto-Einkommen, das auf den Kalendertag herunter gerechnet und somit Berechnungsgrundlage für die Versicherungsprämie wird.
Vertragsgestaltung in der Krankentagegeldversicherung
Neben dem gewünschten Tagessatz wirken sich in der privaten Krankentagegeldversicherung der Gesundheitszustand und das Eintrittsalter des Antragstellers direkt auf den monatlich zu zahlenden Beitrag aus. Dieser lässt sich reduzieren, indem eine Karenzzeit vereinbart wird. Zum Beispiel können Arbeitnehmer günstige Tarife vereinbaren, weil einer Leistung erst ab dem 43. Tag der Krankschreibung notwendig wird. Für Selbstständige ist es schwieriger, diese Karenzzeit ohne Einkommen zu überstehen. Deswegen können die Leistungen auch gestaffelt werden, zum Beispiel 50 Prozent des Bedarfs ab dem 15. und 50 Prozent ab dem 28. Tag der Arbeitsunfähigkeit. In der Regel handelt es sich um Jahresverträge, die sich automatisch verlängern, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.
Auswahl und Beantragung einer Krankentagegeldversicherung
Online-Vergleiche geben zumindest eine erste Orientierung zu den verschiedenen Anbietern, wobei die Beitragshöhe erst in zweiter Linie interessant ist. Wichtiger sind die Vertragsbedingungen, die detailliert gegenübergestellt werden können. Zum Beispiel ist auf eine eventuell vereinbarte Wartezeit zu achten. Die allgemeine Wartezeit in der privaten Krankenversicherung, die auch für die Krankentagegeldversicherung gilt, beträgt drei Monate. Einige Versicherer verzichten aber zumindest bei Unfällen, anderen ganz darauf. Ebenso interessant ist das außerordentliche Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre, das Versicherer ausüben dürfen. Wird darauf verzichtet, entsteht für den Versicherten ein gravierender Vorteil. Auch die Leistungsdetails sollten im Vorfeld genau geprüft werden, da beispielsweise nur einige Anbieter eine teilweise Arbeitsunfähigkeit anerkennen oder auch bei Kur- und Sanatoriumsaufenthalten zahlen. Wurde die Leistungsseite eingegrenzt, können die Beiträge zur Auswahl herangezogen werden. Natürlich kann es nach der individuellen Risikoprüfung zu Abweichungen kommen, dann wird aber ein entsprechendes Angebot unterbreitet, dass der Antragsteller annehmen oder ablehnen kann.
Exakte Berechnung des Netto-Einkommens
Was für Arbeitnehmer relativ leicht zu bewerkstelligen ist, stellt für Selbstständige eine Herausforderung dar. Ausschlaggebend ist immer das Netto-Einkommen in den letzten 12 Monaten, wenn in den Tarifen nichts anderes vorgesehen ist, so dass sich betriebswirtschaftliche Auswertungen als Berechnungsgrundlage eignen. Schwierig ist die Tatsache, dass sich die im Rahmen einer Steuererklärung geltend gemachten Ansparabschreibungen oder Investitionsrückstellungen einkommensmindernd und damit auch auf die Höhe des versicherbaren Krankentagegeldes auswirken. Die Versicherer prüfen in dieser Frage sehr streng, denn die Einnahmen aus Krankentagegeld und anderen Quellen dürfen im Fall der Arbeitsunfähigkeit das durchschnittliche Netto nicht überschreiten. Reduziert sich das Einkommen während der Vertragslaufzeit, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dies unverzüglich beim Krankentagegeld-Versicherer anzuzeigen. Dieser wird dann die Leistungen und Beiträge entsprechend korrigieren. Bei Einkommenssteigerungen kann eine Erhöhung der Leistungen beantragt werden. Sinnvoll ist es aber, eine generelle Dynamik zu vereinbaren, da damit keine erneute Gesundheitsprüfung einhergeht.
Leistungsdauer und Einschränkungen
Grundsätzlich ist er Versicherer verpflichtet, für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit den vereinbarten Tagessatz auszuzahlen. Dies erfolgt meist nachschüssig, also muss zunächst eine Arbeitsunfähigkeit vom Arzt bescheinigt, nach 14 Tagen verlängert und eingereicht werden, um für diesen Zeitraum eine Leistung erhalten zu können. Grundsätzlich ist die Leistungsdauer unbegrenzt, endet aber mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit. Ausgeschlossen von der Leistung sind in der Regel Krankschreibungen wegen Schwangerschaft und Entbindung, Schwangerschaftsabbruch oder Fehlgeburt, bei Krankheiten und Unfällen, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, und deren Folgen, Entziehungsmaßnahmen und -kuren. Einzelheiten sind aber den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen.
Zusammenfassung – Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung
Grundsätzlich handelt es sich um einen eigenständigen Vertrag zur Absicherung des Einkommensverlustes bei längerer Arbeitsunfähigkeit, der im Bedarfsfall auch separat gekündigt werden muss. Die Höhe des versicherbaren Krankentagegeldes bemisst sich am durchschnittlichen Netto-Einkommen der letzten 12 Monate vor Antragstellung, das auf den Kalendertag herunter gerechnet wird. Die Auszahlung des Tagegeldes kann um eine Karrenzeit aufgeschoben werden, so dass gravierende Beitragsersparnisse zu generieren sind. Grundsätzlich wird das Krankentagegeld nur geleistet, so lange ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit besteht, wobei dem Versicherer das Recht auf Überprüfung durch einen Gutachter zusteht. Tritt bei längerer Arbeitsunfähigkeit die Berufsunfähigkeit oder ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ein, endet die Leistungspflicht des Krankentagegeldversicherers.
Wichtige Hinweise
Interessenten sollten sich bei der Auswahl eines Krankentagegeld-Tarifes nicht nur auf die monatlichen Beiträge konzentrieren, sondern insbesondere die Vertragsbedingungen prüfen, da es hier gravierende Unterschiede am Markt gibt. Bei der Berechnung des Netto-Einkommens sollten Selbstständige höchste Sorgfalt an den Tag legen, da bei falschen Angaben der Versicherer zur Kündigung berechtigt ist.
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