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    Home»Nachrichten»Bericht: Finanzministerium prüft Öffnungsklausel bei Grundsteuer
    Nachrichten

    Bericht: Finanzministerium prüft Öffnungsklausel bei Grundsteuer

    News Redaktion News Redaktion02.05.19↻ 09.08.22
    Bundesministerium der Finanzen, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Bundesministerium der Finanzen, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Um den Grundsteuer-Streit innerhalb der Großen Koalition zu entschärfen, erwägt das Bundesfinanzministerium laut eines Zeitungsberichts eine eingeschränkte Öffnungsklausel für die Länder. Das berichtet das „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe) unter Berufung auf Regierungskreise. Die im Ressort von Olaf Scholz (SPD) diskutierte Variante sehe vor, den Ländern zu erlauben, selbst die sogenannte Steuermesszahl festzulegen, hieß es.

    Die Steuermesszahl ist maßgeblich für die Höhe der Grundsteuer. Der Gesetzentwurf von Scholz hat bisher einen bundesweit einheitlichen Wert vorgesehen. Mit der Öffnungsklausel könnten Länder durch eine besonders niedrige Messzahl selbst sicherstellen, dass es keine Belastungen gibt beziehungsweise sogar für Entlastungen sorgen. Damit ist die im Bundesfinanzministerium diskutierte Öffnungsklausel allerdings nicht so weitreichend, wie es etwa Bayern und die Unionsfraktion fordern. Den Ländern würde nicht erlaubt, ein ganz eigenes Grundsteuermodell einzuführen, also etwa das von der CSU favorisierte Flächenmodell.

    Gegen eine solche komplette Freigabe führe man im Bundesfinanzministerium verfassungsrechtliche Bedenken an, berichtet das „Handelsblatt“ weiter. Die Öffnungsklausel über die Steuermesszahl könnte ein Kompromiss für beide Seiten sein. Die Länder würden Flexibilität gewinnen, es gäbe aber weiterhin ein gemeinsames bundesweites Modell. Scholz` Gesetzentwurf sieht grundsätzlich drei Schritte zur Berechnung der Grundsteuer vor: Zuerst wird der Wert des Grundstücks und Gebäudes nach standardisierten Größen ermittelt, etwa vorhandene Daten zu Durchschnittsmieten. Das Ergebnis wird dann mit der Steuermesszahl multipliziert. Danach können die Kommunen die Einnahmehöhe nach Wunsch mit einem Hebesatz erhöhen oder senken.

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