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    Bericht: Krisen-Gipfel zur Prozesskostenhilfe-Reform am Donnerstag

    16. Januar 2019↻ 23. März 20232 min
    Justicia, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Justicia, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesjustizministerium hat die Landesjustizminister laut eines Medienberichts für diesen Donnerstag zum Krisen-Gipfel nach Berlin eingeladen. Anlass sei die vernichtende Kritik der Länder an der von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) geplanten Reform der Prozesskostenhilfe, berichtet die „Bild“ (Donnerstagsausgabe). In einer der früheren Stellungnahmen der Länder heißt es nach Informationen der Zeitung dazu: „Wenn das Recht auf frühzeitigen Zugang zu einem Rechtsbeistand und der Zwang der notwendigen Verteidigung miteinander vermischt werden, wird dies zu untragbaren Ergebnissen führen.“

    Die Länder monieren zudem, dass das geplante Gesetz zu „schwerwiegenden Problemen“ führen, mit „massiven Mehrkosten für die Landeskassen einhergehen“ und außerdem noch „negative Auswirkungen“ auf die Ermittlungsverfahren haben werde. Ihr vernichtendes Fazit zu Barleys Vorstoß: Es sei zu befürchten, „dass dem Ansehen und der Effektivität des ohnehin unter Druck geratenen Rechtsstaats dadurch erheblicher Schaden zugefügt würde.“ Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sagte der Zeitung: „Wer eine Pflichtverteidigung bereits im Ermittlungsverfahren vorschreiben will, obwohl die europäische Richtlinie zur Prozesskostenhilfe im Strafverfahren nur die Gewährung von finanzieller Unterstützung für bedürftige Beschuldigte vorgibt, zeigt, wie wenig er unseren Strafverfolgungsbehörden traut.“

    Der Gesetzentwurf sei unpraktikabel, sehr teuer und werde zu mehr Unsicherheit führen. „Hier ist das Ansehen der Justiz und die Effektivität der Strafverfolgung bei schweren und schwersten Straftaten gefährdet. Die Bundesjustizministerin muss hier dringend umsteuern.“ Barleys Entwurf des „Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung“, sieht vor, dass mutmaßliche Straftäter künftig schon vom ersten Verhör an einen Anwalt auf Staatskosten verlangen können, wenn sie sich selbst keinen leisten können.

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    Sebastian Fiebiger
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