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    Home»Nachrichten»Bertrams: Neuordnung des Islamunterrichts in NRW verfassungswidrig
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    Bertrams: Neuordnung des Islamunterrichts in NRW verfassungswidrig

    News Redaktion News Redaktion22.04.19↻ 07.10.22
    Gläubige Muslime beim Gebet in einer Moschee, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Gläubige Muslime beim Gebet in einer Moschee, über dts Nachrichtenagentur

    Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hält die geplante Neuordnung des islamischen Religionsunterrichts an den öffentlichen Schulen des Landes für verfassungswidrig. Eine im Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition als Ansprechpartnerin des Landes vorgesehene, von den islamischen Organisationen besetzte Kommission sei „ebenso wie das bisherige Beirats-Modell eine verfassungswidrige Hilfskonstruktion“, schreibt Bertrams in einem Beitrag für den „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstagsausgabe). Eine solche könne auf Dauer eine islamische Religionsgemeinschaft als Kooperationspartnerin des Staates nicht ersetzen.

    „Es liegt an den Islamverbänden, die organisatorischen Voraussetzungen für eine entsprechende Religionsgemeinschaft zu schaffen und den Staat bei seinen Bemühungen um einen verfassungsgemäßen Religionsunterricht und die damit angestrebte Integration der muslimischen Schüler zu unterstützen. Doch an Integration ist vielen Islamverbänden augenscheinlich nicht gelegen“, so Bertrams weiter. Namentlich nannte er die Türkisch-Islamische Union DITIB mit ihrer „Nähe zum islamistischen Regime“ des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan.

    Die bislang geltende Übergangsvorschrift für die Organisation des islamischen Religionsunterrichts läuft zum 31. Juli aus. Der Bedarf sei nach wie vor groß, so Bertrams. Derzeit besuchen rund 415.000 Schüler muslimischen Glaubens nordrhein-westfälische Schulen. Islamischer Religionsunterricht wird jedoch bislang lediglich für rund 20.000 Schüler an 234 Schulen erteilt. Positiv hob Bertrams hervor, dass die geplante Kommission staatsfern konstituiert sein soll. Ein Mitbestimmungsrecht des Landes bei der Besetzung entfällt. Stattdessen müssen islamische Organisationen, die in dem Gremium mitwirken wollen, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land abschließen.

    „Diese Änderung berücksichtigt einen zentralen Grundsatz des deutschen Religionsverfassungsrechts, wonach Religionsgemeinschaften eigenständig und unabhängig von staatlichen Stellen sein müssen“, so Bertrams. Als eine neue Ansprechpartnerin stehe dem Land die im März von dem Münsteraner Islamwissenschaftler Mouhanad Khorchide gegründete „Muslimische Gemeinschaft NRW“ zur Verfügung. Diese will den nichtorganisierten Muslimen eine Stimme geben. Wie die anderen islamischen Organisationen sei sie noch keine Religionsgemeinschaft, also noch kein Kooperationspartner für die Regierung im Sinne der Landesverfassung, stellte Bertrams klar. Dazu bedürfte es eines bewussten Zusammenschlusses auch zum Zwecke gemeinsamer Religionsausübung. „Aber das Potenzial für eine aufgeklärte islamische Religionsgemeinschaft, die für einen weltoffenen Islam steht, ist in der Muslimischen Gemeinschaft NRW gegeben.“

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