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    Home»Nachrichten»Brandenburgs Innenminister fürchtet „Integrationskollaps“
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    Brandenburgs Innenminister fürchtet „Integrationskollaps“

    News Redaktion News Redaktion16.09.23
    Flüchtlingskind in einer
    Foto: Flüchtlingskind in einer „Zeltstadt“ (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

    Potsdam (dts Nachrichtenagentur) – Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) fürchtet einen Kontrollverlust durch undokumentierte Migration an der Grenze zu Polen. „Die Lage an der Grenze spitzt sich seit Monaten kontinuierlich zu“, sagte Stübgen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagausgabe). In der Folge sei die Zahl der Registrierungen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburgs „deutlich gestiegen“.

    Laut Stübgen leitet die Bundespolizei im laufenden September im Schnitt pro Tag 58 Migranten an die Unterkunft weiter. Im Juli seien es hingegen noch 22 Menschen täglich gewesen, die zuvor mutmaßlich illegal die deutsch-polnische Grenze überquert haben. Stübgen erneuerte seine Forderung nach stationären Kontrollen entlang der deutsch-polnischen Grenze, wie sie derzeit schon an der Grenze zu Österreich stattfinden. „Mehr als 15.000 Menschen sind seit Januar auf diesem Weg illegal eingereist“, sagte er mit Blick auf die Grenze zu Polen. „Das ist eine komplette Kleinstadt, und es werden jeden Tag mehr.“ Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) warf er vor, „ohne triftigen Grund“ hier auf Grenzkontrollen zu verzichten. Damit überlasse Faeser „skrupellosen Schleuserbanden“ die Entscheidung, wer nach Deutschland kommen könne. Deutschland müsse die Kontrolle entlang seiner Grenzen zurückerlangen. „Uns droht sonst ein Integrationskollaps durch Überlastung“, so Stübgen. Er warte nicht länger, bis Faeser ihrer Verantwortung gerecht werde. „Ich habe deswegen veranlasst, dass die Brandenburger Landespolizei im Rahmen ihrer Möglichkeiten in der Grenzregion zum Einsatz kommt.“ Der Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gelten zunächst als „illegal eingereist“, da Asylanträge für gewöhnlich erst im Inland gestellt werden können. Werden die Anträge genehmigt, gelten die Flüchtlinge jedoch als regulär aufhältig.

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