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    Home»Nachrichten»Britische Regierung will vererbte Parlamentssitze abschaffen

    Britische Regierung will vererbte Parlamentssitze abschaffen » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion05.09.24
    Houses of Parliament mit Big Ben (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Houses of Parliament mit Big Ben (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    London (dts Nachrichtenagentur) - Die Mitglieder des House of Lords, die ihren Sitz im britischen Oberhaus geerbt haben, sollen künftig ihren Platz in der Parlamentskammer verlieren. Das geht aus Plänen der britischen Regierung hervor, die am Donnerstag vorgestellt wurden.

    Verfassungsminister Nick Thomas-Symonds erklärte, das Vererbungsprinzip entspreche nicht mehr dem modernen Großbritannien. Die zweite Kammer spiele eine zu wichtige Rolle, als dass der Zufall der Geburt darüber bestimmen dürfe, wer über die Gesetze im Parlament abstimmt.

    Mehr als jeder zehnte der derzeit 805 Abgeordneten des House of Lords hat seinen Sitz geerbt. Diese umstrittenen 92 Parlamentsmitglieder sind allesamt weiße Männer und im Schnitt fast 70 Jahre alt. Ein Großteil von ihnen gehört den Konservativen an, nur vier werden der Labour-Partei zugerechnet. Die meisten Lords haben Anspruch auf 342 Pfund pro Sitzungstag, an dem sie anwesend sind.

    Die sozialdemokratische Regierung will mit dem Gesetzesentwurf einen Teil ihres Wahlprogramms umsetzen. Ihr erklärtes Ziel ist es, die Zahl der Mitglieder des Oberhauses auf etwa 650 zu reduzieren.

    "Erbliche Peers sind nach wie vor nicht zu rechtfertigen. Und da die Ernennungen auf Lebenszeit erfolgen, ist die zweite Kammer des Parlaments zu groß geworden", hieß es im Wahlprogramm von Labour. "Die nächste Labour-Regierung wird daher eine sofortige Modernisierung vornehmen, indem sie ein Gesetz einführt, das den erblichen Peers das Recht nimmt, im House of Lords zu sitzen und abzustimmen." In einem weiteren Gesetzesentwurf soll zudem eine Altersgrenze von 80 Jahren für die Lords eingeführt werden. Bisher wurden die meisten Abgeordneten der Parlamentskammer auf Lebenszeit ernannt.

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