Foto: Polizistin, über dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Vor dem Karlsruher Urteil zum BKA-Gesetz fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) zusätzliche Möglichkeiten für Ermittlungen im Digitalen. „Die Sicherheitsbehörden dürfen vieles in der analogen Welt, was sie in der digitalen nicht dürfen“, sagte der BDK-Bundesvorsitzende Andre Schulz im Interview der „Welt“. „Wir dürfen bei entsprechender Verdachtslage Telefonüberwachungen durchführen, das gesprochene Wort aufzeichnen, Videoaufnahmen fertigen und sogar Post beschlagnahmen“, sagte Schulz.
„Warum dürfen wir das in der digitalen Welt nicht? Ich wundere mich immer, dass die Justiz dieses Zwei-Klassen-Rechtssystem duldet, und warte auf den längst überfälligen Aufschrei.“ Der Bürger habe einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass der Staat in der Lage ist, Straftaten zu verfolgen und die Bevölkerung zu schützen. „Ich halte es für hysterisch, wenn immer gleich mit der Keule ,Überwachungsstaat` geschwungen wird“, sagte der BDK-Chef. „Die Polizei ist kein Ausspähorgan! Wir unterscheiden derzeit vielmehr noch zu sehr zwischen analoger und digitaler Welt, wo vieles nicht erlaubt ist.“ Derzeit mache man sich „künstlich blind“. Schulz ist überzeugt, „dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis wir auch in der digitalen Welt solche Maßnahmen ergreifen, die in der analogen Welt schon längst erlaubt sind“. Der BDK-Chef ist darüber hinaus besorgt über Fehlentwicklungen, die sich durch das Unsicherheitsgefühl vieler Bürger ergeben. Konkret warnt Schulz vor der Ausbreitung sogenannter Gated Communitys: „Es darf nicht sein, dass sich nur Reiche Sicherheit einkaufen können.“ Auch wer weniger Geld besitze, müsse sich sicher fühlen können. Der Staat müsse aufpassen und zeigen, dass er handlungsfähig bleibe. „Der Staat darf sich nicht noch weiter aus dem Leben der Bürgerinnen und Bürger herausziehen“, sagte Schulz. Der BDK kritisiert insbesondere die schlechte Aufklärungsquote von Wohnungseinbrüchen. „Polizei und Justiz unternehmen weniger, als sie sollten, da die Rahmenbedingungen für erfolgreiche Arbeit nicht stimmen“, sagte Schulz. „Selbstverständlich könnte man die Aufklärungsrate von nicht einmal 20 Prozent deutlich in die Höhe schrauben. Dazu braucht man allerdings mehr Personal und eine bessere Ausbildung.“ Gerade in Flächenländern passiere meist nicht viel mehr als der sogenannte Beileidsbesuch. „Der Streifenwagen kommt und bestätigt lediglich, dass eingebrochen wurde“, sagte Schulz. „Ein oder zwei Wochen später bekommen viele Opfer dann ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass kein Täter ermittelt werden konnte und das Verfahren eingestellt wurde.“