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    Home»Nachrichten»Bundesregierung will Widerrufsrecht zeitlich einschränken
    Nachrichten

    Bundesregierung will Widerrufsrecht zeitlich einschränken

    News Redaktion News Redaktion03.05.22
    Euromünzen, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Euromünzen, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die deutsche Bundesregierung will das Widerrufsrecht bei Konsumkrediten wie zum Beispiel für Autos, Waschmaschinen oder Fernseher zeitlich einschränken. Das geht aus mehreren Papieren der Regierung hervor, über die „Süddeutsche Zeitung“ und das NDR-Politikmagazin „Panorama 3“ berichten. Demnach soll der Widerruf höchstens ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich sein, wenn Banken in ihren Kreditverträgen beispielsweise den Zinssatz nicht klar definieren, eine falsche Widerrufsbelehrung abgeben oder andere signifikante Fehler in den Unterlagen sind, welche die Verbraucher benachteiligen.

    Bisher gilt für solche Fälle das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“. Hintergrund ist die Überarbeitung der EU-Richtlinie für Konsumkredite. Bis voraussichtlich Juni wollen sich EU-Rat und EU-Parlament auf jeweils einen Gesetzesentwurf geeinigt haben. Die Bundesregierung hatte in mehreren Papieren und zuletzt auch Diskussionsrunden dafür plädiert, das ewige Widerrufsrecht abzuschaffen. In einem Kompromissentwurf von Ende April greift die EU den Vorschlag Deutschlands auf und läutet damit womöglich das Ende des ewigen Widerrufs ein. Die geplante Einschränkung hätte laut des Berichts von „Panorama 3“ und „Süddeutscher Zeitung“ weitreichende Folgen für Schuldner. Besonders betroffen wären Menschen mit sogenannten „Kettenkrediten“. Bei diesen lassen sich Verbraucher, die einen Kredit für beispielsweise ein Auto aufgenommen haben, von Banken dazu bewegen, diesen Kredit in immer höhere Kredite umzuschulden. Dabei verkaufen die Banken mit jedem Kreditabschluss zusätzliche Produkte wie Versicherungen, für welche sie Provisionen erhalten. Schätzungen zufolge sind Hunderttausende Menschen in Deutschland davon betroffen. Aus dieser Situation können sie sich oft nur mithilfe des „ewigen Widerrufs“ lösen. Wird dieser künftig auf ein Jahr und 14 Tage beschränkt, fällt diese Möglichkeit weg, da Betroffene von Kettenkrediten oft erst Jahre später auf falsche oder fehlende Informationen in ihren Verträgen aufmerksam werden. Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband warnt deshalb vor einer Änderung: „Wenn das Widerrufsrecht begrenzt wird, dann entfällt ein Notanker und der Verbraucher sitzt damit an dieser Stelle in der Falle.“ Künftig, so befürchtet sie, hätten Banken dann noch weniger Interesse daran, die Kunden bei Krediten ordentlich zu informieren, da sie wüssten, dass diese nach einem Jahr und 14 Tagen sowieso nichts mehr tun könnten.

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