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    Home»Nachrichten»Bundestagsbeschluss zu Tariftreuegesetz wohl nicht mehr 2025

    Bundestagsbeschluss zu Tariftreuegesetz wohl nicht mehr 2025 » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion03.12.25
    Bundestagssitzung (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Bundestagssitzung (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Eine Verabschiedung des Tariftreuegesetzes und des Vergabebeschleunigungsgesetzes noch in diesem Jahr wird zunehmend unwahrscheinlich. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Politico unter Berufung auf Fraktionskreise. Beide Gesetze sind politisch miteinander verknüpft und sollten ursprünglich 2025 abgeschlossen werden.

    Nach Kabinettsbeschluss im Sommer und erster Lesung im Oktober steckt der Prozess den Angaben zufolge nun fest. Damit wird das Sondervermögen - für 2026 sind knapp 60 Milliarden Euro eingeplant - nach alten Vergaberegeln ausgegeben. Beim Tariftreuegesetz liegen die Beratungen zwischen SPD und Union demnach auf Eis. Trotz neun Berichterstattergesprächen gibt es keinen Durchbruch.

    Als strittig gelten nach Informationen des Magazins insbesondere drei Punkte. So soll nach dem Entwurf eine Rechtsverordnung des Arbeitsministeriums regeln, dass entweder eine Gewerkschaft oder ein Arbeitgeberverband die Festlegung tariflicher Arbeitsbedingungen beantragen kann. Die Union fordert hingegen einen gemeinsamen Antrag beider Tarifpartner. Zudem bedarf es für die Festlegung aktuell nur der Zustimmung des Arbeitsministeriums von Bärbel Bas (SPD).

    Die Union bringt ins Gespräch, dass künftig das gesamte Kabinett zustimmen soll. Zudem fordert die Union, die Handelsbranche auszuklammern - wie es mehrere Länder bereits handhaben. Da weder Berichterstatter noch Arbeitsgruppen eine Lösung fanden, liegt das Gesetz inzwischen bei den Fraktionsvizes.

    Beim Vergabebeschleunigungsgesetz fielen mehrere Gespräche auf Unionsseite krankheitsbedingt aus, wie Politico berichtet. Experten kritisieren zudem den Plan, kleinere Lose zur stärkeren Beteiligung von Mittelständlern zu vergeben. In beiden Fraktionen wird inzwischen grundsätzlich diskutiert, ob Gesamtvergaben (schneller) oder die Losaufteilung (mittelstandsfreundlicher) Vorrang haben sollen.

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