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    Home»Nachrichten»Bundeswehr schreibt ehemalige Wehrdienstleistende an

    Bundeswehr schreibt ehemalige Wehrdienstleistende an - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion09.08.26
    Bundeswehr-Soldaten (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Bundeswehr-Soldaten (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Bundeswehr will auch frühere Wehrdienstleistende wieder verstärkt für Reserveübungen gewinnen. Zu diesem Zweck hat das Verteidigungsministerium im Juli begonnen, Männer anzuschreiben, die bis 2011 verpflichtenden oder danach freiwilligen Wehrdienst geleistet haben.

    "Wir erhoffen uns, dass Leute diesen Brief lesen und sagen: Ich war mal vor 20 Jahren in der Bundeswehr, und das war eigentlich eine nette Zeit", sagte der Präsident des Reservistenverbands, Bastian Ernst, dem "Handelsblatt". Mit dem Reservestärkungsgesetz, das noch vom Parlament beschlossen werden muss, will das Verteidigungsministerium mehr verpflichtende Reservedienstleistungen erreichen. Verpflichtend herangezogen werden können aber nur Berufs- und Zeitsoldaten sowie Wehrdienstleistende nach dem im Januar in Kraft getretenen Gesetz zum neuen Wehrdienst. Frühere Wehrdienstleistende sind ausgenommen.

    Das Reservestärkungsgesetz nicht rückwirkend gelten zu lassen, sei ein Kompromiss mit dem Koalitionspartner SPD gewesen, sagte der niedersächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Ernst, der seit April an der Spitze des Reservistenverbands steht. Dafür schreibe man frühere Wehrdienstleistende jetzt aber an und versuche, sie für freiwillige Reservedienstlistungen zu motivieren.

    Die Personalziele der Bundeswehr, die bis 2035 auf 260.000 aktive Soldaten und 200.000 Reservisten anwachsen soll, hält Ernst für schwer erreichbar. "Ich glaube, dass die Zielmarken in diesem Jahr noch erreicht werden - auch weil die Latte nicht besonders hoch liegt", sagte der Reservistenverbandschef. "Aber ich glaube, im nächsten, jedoch spätestens im übernächsten Jahr werden wir es nicht schaffen." Im Wehrdienstgesetz sind für jedes Jahr bis 2035 Zielkorridore für den Personalumfang vorgegeben. Werden sie verfehlt, kann die sogenannte Bedarfswehrpflicht eingeführt werden.

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