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    Nachrichten

    Dauer der Asylverfahren auf sechs Monate gesunken

    News Redaktion News Redaktion11.02.19↻ 30.11.22
    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach Auskunft der Bundesregierung dauern Asylverfahren aktuell durchschnittlich ein halbes Jahr. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben) berichten. Demnach brauchte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im dritten Quartal 2018 im Schnitt 6,1 Monate, um ein Asylverfahren abzuschließen.

    Im ersten Quartal 2018 waren es noch 9,2 Monate, im zweiten Quartal 7,3 Monate. In den ersten neun Monaten des Jahres 2018 dauerte ein Asylverfahren im Schnitt 7,9 Monate. Damit hat die Bundesregierung das selbst gesteckte Ziel erneut nicht erreicht: Zu Beginn der Flüchtlingskrise im September 2015 hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten darauf verständigt, Asylverfahren in drei Monaten abzuschließen. Vor allem Menschen aus Pakistan (9,1 Monate), der Russischen Föderation (8,8 Monate), Somalia (8,4 Monate) und Afghanistan (7,5 Monate) mussten im dritten Quartal 2018 lange auf ihren Asylbescheid warten, Syrer hingegen nur 4,4 Monate. Besonders lange Wartezeiten gibt es für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

    Die durchschnittliche Bearbeitungszeit lag im dritten Quartal 2018 bei 7,7 Monaten, in den ersten neun Monaten bei 10,2 Monaten. Junge Flüchtlinge aus Afghanistan mussten zuletzt mit 12,6 Monaten am längsten warten. Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, kritisiert die Dauer der Verfahren. „Die Bundesregierung hat ihr selbstgestecktes Ziel von drei Monaten Asylverfahrensdauer krachend verfehlt“, sagte Jelpke den Funke-Zeitungen. Auch im dritten Quartal sei die durchschnittliche Verfahrensdauer immer noch mehr als doppelt so hoch. „Statt aufwändig und zumeist ohne Ergebnis bereits gewährte Schutzstatus wieder in Frage zu stellen, wie es derzeit im Rahmen der Widerrufsprüfungen hunderttausendfach geschieht, sollte das Personal im BAMF für die Prüfung der Asylanträge eingesetzt und weiter qualifiziert werden.“

    Das könnte die Verfahrensdauern wirksam verkürzen, „und zwar ohne dass die Qualität der Verfahren leidet“. Abgearbeitet hat das BAMF zuletzt offenbar die hohe Zahl der „Altfälle“. So warteten Ende September 2018 nur noch 4.064 Menschen seit mehr als 18 Monaten auf ihren Asylbescheid. Zum Vergleich: Ende 2016 waren es noch 58.848 Menschen. Jelpke kritisiert: „Überlange Asylverfahren sind für Schutzsuchende mit einer unzumutbaren Ungewissheit verbunden.“ Sie fordert „ein unkompliziertes Bleiberecht für alle Asylsuchenden, deren Anträge beim BAMF schon länger als zwölf Monate anhängig sind“. Eine solche Altfallregelung würde auch die Behörde entlasten.

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