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    Home»Nachrichten»Deutschland zahlt Entschädigung nach Urteil zu Zurückweisung
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    Deutschland zahlt Entschädigung nach Urteil zu Zurückweisung

    News Redaktion News Redaktion28.03.25
    Grenzschild Bundesrepublik Deutschland (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Grenzschild Bundesrepublik Deutschland (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) akzeptiert, das Deutschland wegen der direkten Zurückweisung eines Geflüchteten verurteilt. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums (BMI) auf eine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag hervor, über die die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Freitagausgabe) berichtet. Demnach erhält der aus Syrien stammende Mann wegen der menschenrechtswidrigen Zurückweisung eine ihm mit dem Urteil zugesprochene Entschädigung in Höhe von 8.000 Euro.

    Die von den Straßburger Richtern beanstandete Praxis geht auf die sogenannten „Seehofer-Abkommen“ von 2018 mit Griechenland und Spanien zurück. „Wenn in den aktuellen Koalitionsverhandlungen von Union und SPD direkte Zurückweisungen von Schutzsuchenden diskutiert werden, muss an das grandiose Scheitern der von Innenminister Horst Seehofer 2018 ausverhandelten Vereinbarungen mit Griechenland und Spanien erinnert werden“, sagte die flüchtlingspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Clara Bünger, der Zeitung. „Schutzsuchende dürfen nicht ungeprüft einfach so zurückgewiesen werden. Das ist geltendes Recht und daran muss sich auch ein möglicher Bundeskanzler Merz halten.“

    Äußerst restriktiv geht Deutschland laut der Antwort des BMI auf die Linken-Anfrage inzwischen gegen jene Geflüchtete vor, die in Griechenland bereits einen Schutzstatus bekommen haben, und trotzdem noch einen Asylantrag in Deutschland stellen. Seit Mitte 2024 gewährt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in diesen Fällen überwiegend keinen Schutzstatus mehr.

    Im zweiten Halbjahr 2024 erhielten nur noch 9,5 Prozent der Betroffenen einen Schutzstatus, in 85,9 Prozent der Fälle wurden Anträge als „unzulässig“ zurückgewiesen. Im ersten Halbjahr war das Verhältnis nahezu umgekehrt; nur 3,4 Prozent der Anträge wurden mit Verweis auf die Anerkennung in Griechenland abgelehnt.

    Die Linken-Politikerin hält die Entwicklung für besorgniserregend. Seit fast vier Jahren führe die Bundesregierung ergebnislose Gespräche mit der griechischen Regierung zur Verbesserung der Lage anerkannter Geflüchteter dort, sagte Bünger. „Dass es in der EU keine solidarische Verantwortungsteilung in der Asylpolitik gibt, darf nicht zu Lasten der Schutzbedürftigen gehen.“

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