Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Um das im Klimaschutzplan 2030 vereinbarte Ziel von mindestens 65 Prozent Ökostrom im Jahr 2030 zu erreichen, will das von Peter Altmaier (CDU) geführte Wirtschaftsministerium die Ausbauziele für Wind- und Solarstrom deutlich anheben. Das geht aus dem Entwurf für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hervor, über den die „taz“ berichtet. Das Ministerium plant demnach, vor allem den Ausbau der Windenergie an Land deutlich zu steigern: Im Schnitt sollen in den Jahren 2021 bis 2028 jeweils Anlagen mit einer Leistung von vier Gigawatt erreichtet werden, wobei der Wert von 2,9 Gigawatt im Jahr 2022 auf 5,8 Gigawatt im Jahr 2028 steigt.
Zum Vergleich: Derzeit liegt das jährliche Ausbauziel bei 2,9 Gigawatt, tatsächlich gingen im vergangenen Jahr aber nur Anlagen mit einer Leistung von gut einem Gigawatt ans Netz. Voraussetzung für den gesteigerten Ausbau ist dem Gesetzentwurf zufolge allerdings, dass im Artenschutzrecht mehr Ausnahmen für die Windenergie festgelegt werden – das aber ist zwischen den Ländern und dem Bundesumweltministerium noch nicht entschieden. Neu eingeführt wird zudem eine Regelung, die mehr Windräder auch an weniger ertragreichen Standorten vor allem im Süden Deutschlands rentabel machen soll. Um die Ausweisung von Gebieten attraktiver zu machen, erhalten Gemeinden, in denen die Anlagen errichtet werden, künftig eine Beteiligung an den Einnahmen. Einen leichten Anstieg gibt es bei der Solarenergie:
Hier soll die jährlich ausgeschriebene Leistung für Anlagen auf Freiflächen und großen Gebäuden von 2,1 Gigawatt im Jahr 2021 auf 2,8 Gigawatt im Jahr 2028 steigen. Dieser Wert lag für das Jahr 2018 noch bei einem Gigawatt. Dazu kommen kleine Dachanlagen, die wie bisher über feste Einspeisesätze vergütet werden. Insgesamt soll damit ein jährlicher Zuwachs von 4,6 bis 5,6 Gigawatt erreicht werden. Zum Vergleich: Das aktuelle Ausbauziel liegt bei 2,5 Gigawatt, tatsächlich gebaut wurden 2019 knapp vier Gigawatt. Das Gesetz wurde vom Wirtschaftsministerium am Montag zur Abstimmung in die anderen Ministerien geschickt. Geplant ist, es noch im September im Kabinett zu verabschieden und anschließend in den Bundestag einzubringen, sodass es zum Jahreswechsel in Kraft treten kann.