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    Home»Nachrichten»Entsorgungsverband lobt neue EU-Ökodesign-Verordnung

    Entsorgungsverband lobt neue EU-Ökodesign-Verordnung - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion19.07.26
    Modeartikel-Geschäft (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Modeartikel-Geschäft (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) lobt die neue EU-Ökodesign-Verordnung. "Echtes Recycling beginnt beim Design. Dass die EU-Ökodesign-Verordnung nun ernst macht, ist ein historischer Schritt für den Ressourcenschutz", sagte Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen der "Rheinischen Post" (Sonntagausgabe).

    Bruckschen sagte, wenn Produkte von Anfang an kreislauftauglich gestaltet und digital dokumentiert würden, schone das nicht nur das Klima, sondern mache die Kreislaufwirtschaft zu einem Wachstumsmotor. "Bessere Produkte für die Verbraucher, verlässliche Rohstoffe für die Wirtschaft - dabei gewinnen alle."

    Die EU-Ökodesign-Verordnung tritt am Sonntag, dem 19. Juli, in Kraft und verbietet es großen Unternehmen in der EU, unverkaufte Kleidung zu vernichten.

    Der Gesamtverband "Textil+Mode" kritisiert die neue EU-Ökodesign-Verordnung scharf. "Kein deutscher oder europäischer Hersteller vernichtet einwandfreie Neuware", sagte Jonas Stracke, Kreislaufexperte bei "Textil+Mode", der "Rheinischen Post". "Dennoch erweckt der Name des Gesetzes den Eindruck, als würden Hersteller massenhaft Neuware vernichten."

    Das Gesetz setze an der falschen Stelle an. "Das Gesetz mit dem wuchtigen Namen Vernichtungsverbot bekämpft nicht mal im Ansatz das Ultra-Fast-Fashion-Problem, sondern schafft in der EU viel neue Bürokratie, ausgerechnet für die Unternehmen, die nicht für die Altkleiderberge mit wertloser Ramschware verantwortlich sind", sagte Stracke.

    "Für mehr Nachhaltigkeit braucht es vor allem funktionierende Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen sowie einen Markt für recycelte Textilfasern. Solange diese Voraussetzungen fehlen, bleibt auch das Vernichtungsverbot mit all seinem zusätzlichen Dokumentationsaufwand lediglich ein Papiertiger."

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