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    Home»Nachrichten»Erbschaftssteuer: SPD-Generalsekretär fordert Systemwechsel

    Erbschaftssteuer: SPD-Generalsekretär fordert Systemwechsel » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion16.09.25
    Tim Klüssendorf (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Tim Klüssendorf (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hat einen Systemwechsel bei der Erbschaftssteuer vorgeschlagen. „Ich bin für einen Lebensfreibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Es würde dann eine bestimmte Summe X geben, die ein Mensch in seinem Leben erben oder geschenkt bekommen kann ohne Steuern zu zahlen. Alles darüber hinaus wird konsequent besteuert“, sagte Klüssendorf dem „Tagesspiegel“(Dienstagsausgabe).

    Derzeit könne ein Elternteil alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei an ein Kind verschenken oder vererben. Superreiche würden damit systematisch beginnen, wenn ihre Kinder noch sehr klein seien, so kämen im Laufe eines Lebens riesige Summen zusammen, die steuerfrei übertragen würden. „Das ist unfair und gehört beendet“, sagte Klüssendorf.

    Auch sei aus der Zeit gefallen, dass sich Freibeträge allein an der verwandtschaftlichen Blutlinie bemessen würden. „Warum überlassen wir es den Menschen nicht selbst festzulegen, wer ihnen am nächsten steht?“

    Zur Frage nach der Größenordnung des von ihm vorgeschlagenen Lebensfreibetrags sagte Klüssendorf, mittlere und kleine Erbschaften müssten geschützt bleiben. „Aber wir müssen endlich an die Multimillionen- und Milliardenerbschaften ran. Über die Hälfte der Menschen in Deutschland erbt gar nicht, leistungsgerecht ist das nicht.“ Unterm Strich solle eine Reform der Erbschaftssteuer einen zweistelligen Milliardenbetrag erbringen.

    Klüssendorf schlug außerdem Änderungen für Erben großer Mietshäuser vor. Seine Idee ist, die Erbschaftssteuer an die Mieten zu koppeln. „Wer sich als Erbe verpflichtet, zum Beispiel nur die ortsübliche Miete zu nehmen oder eine bestimmte Steigerungsrate bei den Mieten nicht zu überschreiten, könnte Nachlässe bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer bekommen“, sagte er.

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