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    Home»Nachrichten»EuGH zu Müsli-Streit: Kalorienangaben müssen vergleichbar sein

    EuGH zu Müsli-Streit: Kalorienangaben müssen vergleichbar sein » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion11.11.21↻ 01.12.21
    Müsli, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Müsli, über dts Nachrichtenagentur

    Luxemburg (dts Nachrichtenagentur) - Kalorienangaben auf Lebensmittelverpackungen dürfen sich nicht auf das zubereitete Lebensmittel beziehen, wenn es verschiedene Arten der Zubereitung gibt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dem EuGH die Grundsatzfrage nach einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (VZBV) gegen einen Nahrungsmittel-Hersteller vorgelegt.

    Das Unternehmen hatte auf der Schauseite einer Müsli-Verpackung aus Sicht des VZBV gegen die Lebensinformationsverordnung verstoßen. Der EuGH bestätigte diese Auffassung heute. So habe der Hersteller die Kalorienangaben auf der Vorderseite mit einem 40-prozentigen Müslianteil sowie 60-prozentigem fettarmen Milchanteil "schöngerechnet". Der Verband forderte deshalb, dass Unternehmen solle der Verpackungs-Vorderseite auf bekannte Bezugsgrößen wie 100 Gramm oder 100 Milliliter zurückgreifen. Nachdem der EuGH die Vorlagefragen beantwortet hat, wird der BGH nun die endgültige Entscheidung in der Sache treffen (EuGH, 11.11.2021, C-388/20).

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