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    Home»Nachrichten»Ex-Verfassungsrichter: Nullzins verletzt Eigenschaften des Eigentums
    Nachrichten

    Ex-Verfassungsrichter: Nullzins verletzt Eigenschaften des Eigentums

    News Redaktion News Redaktion25.08.19↻ 09.08.22
    Geldautomat, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Geldautomat, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Nullzins verletzt nach Einschätzung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof wichtige Eigenschaften des Eigentums, die durch das Grundgesetz geschützt sind. „In einer Welt ohne Zins sind zentrale Eigenschaften des Geldvermögens und damit des Eigentums gestört“, sagte Kirchhof der „Welt am Sonntag“. Sparer würden durch die aktuelle Situation genötigt, ihr Geld möglichst schnell auszugeben und seien damit in ihrer Verfügungsfreiheit beschränkt.

    Geld als Wertspeicher gestört

    Zudem sei die Funktion von Geld als Mittel zur Bewahrung von Werten gestört. „Damit sind wichtige Eigenschaften des Eigentums verletzt, die das deutsche Grundgesetz unter Schutz stellt“, so der ehemalige Bundesverfassungsrichter weiter. Schon bald könnte es zu weiteren Belastungen für die deutschen Sparer kommen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat in Aussicht gestellt, den Zins weiter zu drücken. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat bereits ein Verbot negativer Zinsen vorgeschlagen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) lässt in diesem Zusammenhang prüfen, ob dies verfassungsrechtlich möglich wäre. „Mittlerweile ist ein Punkt erreicht, an dem es an die Substanz unseres Gesellschaftssystems geht“, sagte Kirchhof der „Welt am Sonntag“.

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