Close Menu
naanoo.comnaanoo.com
    naanoo.comnaanoo.com
    • News
    • Magazin
      • Blog
    • Lifestyle
      • Astrologie
      • Essen & Trinken
      • Erziehung
      • Liebe & Partnerschaft
      • Lifestyle
      • Sternzeichen
      • Tipps
    • Technik
      • Technologie
    • Style
    • Gesundheit
    • Finanzen
    • Reise
    • Sport
      • Sport
    • Wissen
      • Feiertage
      • Sprache
      • Tiere
      • Umrechnungen
      • Weltuntergang
    • A-Z
    naanoo.comnaanoo.com
    Home»Nachrichten»Experten warnen vor Risiken bei Klimaneutralität im Grundgesetz
    Nachrichten

    Experten warnen vor Risiken bei Klimaneutralität im Grundgesetz

    News Redaktion News Redaktion18.03.25
    Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Rechtsexperten haben Bedenken hinsichtlich des geplanten Passus zur Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz geäußert. „Klimaneutralität 2045“ sei kein Staatsziel geworden, welches das gesamte Handeln des Staates steuern würde, aber „Schlüsselbegriffe in einer Verfassung entwickeln eine Eigendynamik, die man nicht vollständig voraussehen kann“, sagte Volker Boehme-Neßler von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg dem Nachrichtenmagazin Politico.

    „NGOs könnten versuchen, den Begriff als Hebel zu benutzen, um die Politik mithilfe der Gerichte unter Druck zu setzen. Das ist mit anderen Begriffen auch passiert. Das kann man nicht ausschließen.“ Natürlich entfalte diese Verfassungsänderung eine politische Wirkung. „Wer sich in Zukunft auf Klimaneutralität 2045 beruft, kann sich auf die Verfassung stützen“, so Boehme-Neßler. In der politischen Diskussion gehe der feine juristische Unterschied zwischen einem Staatsziel und einer Zweckbestimmung für ein Sondervermögen „sicher leicht unter“.

    Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin setzt einen anderen Fokus als sein Kollege: Er sagte zunächst auch, dass der geplante Artikel eine „bloße Ermächtigung“ des Bundes darstelle, keine Verpflichtung. Es stehe dem Gesetzgeber frei, „von der Ermächtigung keinen, teilweisen oder vollumfänglichen Gebrauch zu machen“. Eine Verfassung, die den Gesetzgeber klimaschutzrechtlich auf 2045 festlegen wollte, müsste dies ausdrücklich sagen, so Pestalozza.

    Dessen ungeachtet, so Pestalozza weiter, „dürfte das Leitmotiv der Autoren die Vorstellung gewesen sein, dass sich bis 2045 Klimaneutralität irgendwie herstellen lasse und dass sich alle klimarelevanten Maßnahmen im Rahmen eines nach Art. 143h einmal errichteten Sondervermögens an diesem Ziel auszurichten hätten.“ Doch angesichts der Fülle und Vielfalt der dazu in Betracht kommenden Maßnahmen würden „einzelne von ihnen kaum rechtlich (dann auch gerichtlich) darauf hin überprüfbar sein, ob sie zur Erreichung des Zeitziels taugen.“

    „Entscheidungsfreudige Gerichte werden dies vielleicht anders sehen“, sagte Pestalozza. Doch: „Anlass zur Sorge gibt solche Ungewissheit nicht; sie stellt sich nach fast jeder Gesetzes- oder Verfassungsänderung ein.“

    Josef Franz Lindner von der Universität Augsburg dagegen bezeichnete die Aufnahme der Formulierung „Klimaneutralität bis 2045“ ins Grundgesetz als „verfassungsrechtliches Hoch-Risiko-Projekt“. Aus der „neuen Norm“ ließe sich „interpretatorisch doch ein Verfassungsauftrag entnehmen, Klimaneutralität bis 2045 herzustellen und die gesamte Klimapolitik darauf auszurichten“.

    Der Grund laut Lindner: Der verfassungsändernde Gesetzgeber habe „zum Ausdruck gebracht, dass er Klimaneutralität bis 2045 als Verfassungsziel ansieht“. Bereits in der sogenannten Klimaentscheidung habe das Bundesverfassungsgericht 2021 gezeigt, „dass es mit der Verfassung sehr `kreativ` umgeht und aus ihr auch Postulate entwickelt, die dem Verfassungstext fremd sind“ – Lindner meint etwa die Rede von der „intertemporalen Freiheitssicherung“.

    Es sei daher „durchaus naheliegend, dass das Gericht die Formulierung `Klimaneutralität bis 2024` über ihre finanzverfassungsrechtliche Bedeutung hinaus zu einer allgemeinen Handlungspflicht entwickelt und daran die Klimapolitik konkret misst“.

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn WhatsApp Reddit E-Mail
    Vorheriger ArtikelErneut mehr Wohnungsbaugenehmigungen im Januar
    Nächster Artikel Mehr neue Ausbildungsverträge in der Pflege
    Avatar-Foto
    News Redaktion
    • Website

    Die unabhängige News-Redaktion filtert die Nachrichten des Tages, ordnet Hintergründe ein und verschafft wichtigen Themen die nötige Aufmerksamkeit. Wir arbeiten frei von Einflüssen Dritter – ohne Konzern-Beteiligung, Fördermittel und Kredite. - mehr

    MEHR ZUM THEMA
    Niedersachsens neuer Regierungschef will klimafreundliches Wachstum
    3 min
    Dax legt zu – Rückenwind in Frankfurt durch schlechteres US-Rating
    2 min
    Merz telefoniert mit Regierungschefs von Japan und Indien
    1 min
    SPD will klare Regeln für Abwahl von Ausschussvorsitzenden
    2 min
    Datev: Umsatzsteuersenkung kommt für kleine Gastronomen zu spät
    2 min
    Chemieverband spricht sich gegen Rückkehr zu russischem Gas aus
    2 min

    Kommentar

    Nachrichten
    Merz gegen AfD-Verbotsantrag
    Studie: Menschen hören bei Grundeinkommen nicht auf zu arbeiten
    Mehrheit für Beteiligung der Bundeswehr an Ukraine-Friedenstruppe
    Drogenbeauftragter: Crackkonsum nimmt massiv zu
    Nachrichten
    Nachrichten
    Star News
    Ukraine
    Statistik
    Wissenschaft
    Rubriken
    Auto
    Beauty
    Finanzen
    Gesundheit
    Job & Beruf
    Lifestyle
    Reise
    Sport
    Technik
    Unterhaltung
    Themen
    Blog
    Fotografie
    Krankenversicherung
    Personen
    Rezepte
    Wissen
    Zitate
    Archiv
    Archiv
    Glossar
    • Über uns
    • Datenschutz
    • Impressum
    © 2025 Softclick GmbH & Co. KG • naanoo media

    Suchbegriff eingeben und ENTER drücken