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    Home»Nachrichten»FDP will Verfassungsänderung über Zuständigkeit bei Katastrophen
    Nachrichten

    FDP will Verfassungsänderung über Zuständigkeit bei Katastrophen

    News Redaktion News Redaktion08.12.22
    Hochwasser in Rheinland-Pfalz im Juli 2021, über dts Nachrichtenagentur
    Foto: Hochwasser in Rheinland-Pfalz im Juli 2021, über dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die FDP-Fraktion will die Verfassung ändern, um dem Bund im Katastrophenfall mehr Kompetenzen zu geben. „Der Bund muss in bestimmten Konstellationen Weisungen an die Länder erteilen können, um den Bevölkerungsschutz in schwierigen Katastrophen- und Krisenlagen effizient zu gestalten“, sagte FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle den Partnerzeitungen der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“ (Donnerstagsausgaben) vor dem bundesweiten Warntag. Die Ampel habe vereinbart, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe nach dem Vorbild des Bundeskriminalamtes zu einer „echten“ Zentralstelle ausgebaut werde.

    Dazu brauche es laut Kuhle eine Änderung des Grundgesetzes. „Wenn die Ampel-Koalition den Auftrag des Koalitionsvertrages ernst nimmt, muss sie eine solche Verfassungsänderung auf den Weg bringen.“ Es gehe nicht darum, den Ländern die Zuständigkeit zu entziehen, so der Innenpolitiker. „Aber Bund und Länder müssen mit einem konstruktiven Dialog darüber beginnen, wie der Bevölkerungsschutz insgesamt künftig organisiert sein soll.“ Kuhle zufolge habe es in der Vergangenheit oft an Kommunikation und Koordination der unterschiedlichen Ebenen gemangelt. Das neu geschaffene „Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz“ könne daher nur ein erster Schritt sein, es setze weiterhin auf freiwillige Kooperation von Bund und Ländern. „Angesichts der zunehmenden Katastrophen- und Krisenlagen, der wachsenden Komplexität und des steigenden Fortbildungsbedarfs reicht Freiwilligkeit allein nicht mehr aus“, sagte der FDP-Politiker. So werde es seiner Einschätzung nach in den kommenden Jahren viele Situationen geben, die einen besseren Schutz der Bevölkerung nötig machten. Als Beispiele nennt er Wetterereignisse wie im Ahrtal, Hitzewellen, Waldbrände, zukünftige Pandemien oder Fluchtbewegungen. Der Katastrophen- und Zivilschutz dürfe daher „nicht alleine durch das Ehrenamt getragen werden“, so Kuhle. „Auch der Staat hat eine Verantwortung, sich in diesem Bereich effizienter aufzustellen.“

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