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    Home»Nachrichten»Gesetz zu kommunalen Altschulden kommende Woche im Kabinett
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    Gesetz zu kommunalen Altschulden kommende Woche im Kabinett

    News Redaktion News Redaktion17.01.25
    Sitzung des Bundeskabinetts (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Sitzung des Bundeskabinetts (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundeskabinett soll Ende kommender Woche den Gesetzentwurf zur Übernahme der kommunalen Altschulden beschließen. In der darauf folgenden letzten Sitzungswoche in dieser Wahlperiode sollen Bundestag und Bundesrat darüber beraten, sagte die Staatsministerin im Kanzleramt, Sarah Ryglewski (SPD), der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe).

    „Wir wollen den Gesetzentwurf Ende kommender Woche per Umlaufverfahren im Kabinett beschließen, mit dem Ziel, ihn in der letzten Januarwoche im Plenum des Deutschen Bundestages zu beraten. Dann könnte das Verfahren noch vor der Bundestagswahl abgeschlossen werden“, so Ryglewski.

    Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) hatte unlängst einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Grundgesetzänderung vorsieht. Dazu braucht die Bundesregierung die Zustimmung der Union, denn Änderungen der Verfassung sind nur mit Zweidrittelmehrheiten in beiden Häusern möglich. Die Schuldenübernahme durch den Bund schließt die Verfassung bisher aus, weil die Länder für ihre Kommunen zuständig sind. „Wir wollen im Grundgesetz die Möglichkeit schaffen, dass der Bund einmalig die Hälfte der Altschulden von überschuldeten Kommunen eines Bundeslandes übernimmt. Jedes Land kann selbst entscheiden, ob es diese Möglichkeit nutzen möchte“, sagte die Staatsministerin.

    Die betroffenen Länder würden die andere Hälfte der Schulden übernehmen. „Wir haben uns auch deshalb entschieden, diesen Gesetzentwurf jetzt vorzulegen, weil das Risiko besteht, dass nach der Wahl die demokratischen Parteien möglicherweise keine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit mehr haben. Deshalb finden jetzt auf allen Ebenen Gespräche mit den Ländern und mit Union und FDP statt“, sagte sie. „Die Grundgesetzänderung würde keine künftige Bundesregierung binden. Es wäre nur die Möglichkeit geschaffen, dass sie die überschuldeten Kommunen entlasten kann“, so die Staatsministerin.

    Die Altschuldenübernahme durch den Bund würde die gesamtstaatliche Schuldenbremse nicht tangieren, weil nur Schulden umgebucht würden. „Insgesamt belaufen sich die Altschulden der Kommunen auf etwa 31 Milliarden Euro, das wären 15,5 Milliarden für den Bund. Für diese Summe müsste der Bund dann Zins und Tilgung leisten, dies wäre dann natürlich haushaltsrelevant“, sagte Ryglewski.

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