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    Home»Nachrichten»Göring-Eckardt drängt auf Mut zu AfD-Verbotsverfahren
    Nachrichten

    Göring-Eckardt drängt auf Mut zu AfD-Verbotsverfahren

    News Redaktion News Redaktion24.04.25
    Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt dringt auf ein AfD-Verbotsverfahren. Es gebe sehr viele Hinweise darauf, dass diese Partei als Ganzes nicht verfassungsgemäß agiere, sagte sie dem Podcast „Meine schwerste Entscheidung“ der Funke-Mediengruppe (Donnerstag).

    Darüber dürfe man nicht hinwegsehen, auch wenn das „blöd aussehen“ könnte, weil die AfD „irgendwie Konkurrenz“ zu demokratischen Parteien sei. Man müsse „dieses Verfahren anstrengen und dann entscheidet das Verfassungsgericht“, sagte Göring-Eckardt. Eine Umfrage des Instituts Forsa sah die AfD zuletzt mit 26 Prozent als stärkste Kraft vor der Union (25 Prozent).

    Ein Verbotsverfahren erfordere „ein bisschen Mut, politischen Mut, weil es eben sein kann, dass es schief geht“, sagte die frühere Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Die AfD versuche gerade, „nicht so aufzufallen“. Aber wenn sie Politikern wie dem AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner zuhöre, „dann weiß ich, das ist irgendwie in jedem zweiten Satz eine Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“.

    Ein Verbotsverfahren sei „Teil des Verfassungsschutzes“, so Göring-Eckardt. Man dürfe eine Partei nicht agieren lassen, „von der wir wissen, dass sie immer wieder darauf hinweist, dass sie das System – und damit ist die freiheitliche Demokratie gemeint – erstmal aushöhlen wollen und dann stürzen“. Ihre Sorge sei, dass „wir in wenigen Jahren in Westdeutschland eine ähnliche Situation haben“ wie im Osten. Deswegen sei es so wichtig hinzuschauen, forderte Göring-Eckardt. „Weil jetzt können wir noch was drehen.“

    Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.

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