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    Home»Nachrichten»Gutachten: Wachstumsindikator BIP kann Wohlfahrt eines Landes nicht annähernd erfassen

    Gutachten: Wachstumsindikator BIP kann Wohlfahrt eines Landes nicht annähernd erfassen » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion19.05.11↻ 19.08.22

    Kiel - Der gängige Wachstumsindikator Bruttoinlandsprodukt kann offenbar die Wohlfahrt eines Landes nicht annähernd erfassen. Ein Gutachten im Auftrag der Grünen-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag kommt zu extremen Verzerrungen beim Vergleich unterschiedlicher Indikatoren. So entwickelte sich die Wirtschaft in Schleswig-Holstein nach dem gängigen Wachstumsbegriff zwischen 1999 und 2008 nur mäßig: Das BIP wuchs, wohl auch wegen der Finanzkrise im Vergleichsjahr 2008, nur um 0,2 Prozent.

    Nach den Maßstäben eines "Nationalen Wohlfahrtsindex" (NWI) dagegen erzielte das Land einen Zuwachs von 9,4 Prozent. Auf Bundesebene verhielt es sich genau umgekehrt. Zwar wuchs das BIP zwischen 1999 und 2007 um 7,4 Prozent, der NWI aber gab um 3,2 Prozent nach. Dies deute darauf hin, "dass die Wohlfahrt eines Landes sich offenkundig anders entwickeln kann, als der Maßstab des BIP es nahelegen würde", heißt es in der Studie, die der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstagausgabe) vorliegt. Wissenschaftler der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft hatten dazu einen eigenen Index erstellt. Auch die Einkommensverteilung fließt hier ein, die in Schleswig-Holstein etwas ausgewogener ist als im Rest der Republik.

    Ebenso der Wert von häuslicher und ehrenamtlicher Arbeit, der im üblichen BIP untergeht; die Kosten, die Verkehrsunfälle und Kriminalität aufwerfen; der Verlust landwirtschaftlicher Flächen und die Ausbeutung fossiler Energieressourcen. Diskussionen über alternative Wachstumsbegriffe gibt es seit Jahren. Es ist allerdings das erste Mal, dass ein solcher Index auf Länderebene nachgerechnet wurde. Die Grünen in Schleswig-Holstein verlangen nun "eine völlig neue wirtschaftspolitische Diskussion". Was einer Wirtschaft nutze und was nicht, sei nun ganz neu zu bewerten, sagt Robert Habeck, Fraktionschef der Grünen im Kieler Landtag. "Da gilt ab jetzt die Beweislastumkehr." [dts Nachrichtenagentur]

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