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    Home»Nachrichten»Hans-Böckler-Stiftung warnt vor "Sozialdumping" durch EU Inc.

    Hans-Böckler-Stiftung warnt vor "Sozialdumping" durch EU Inc. » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion12.06.26
    EU-Fahnen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: EU-Fahnen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Brüssel (dts Nachrichtenagentur) - Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung kritisiert die von der EU-Kommission geplante EU Inc. Diese neue Rechtsform für europäische Unternehmen soll Start-ups und sogenannten Scale-ups, also jungen, schnell expandierenden Firmen, das Wachstum über Ländergrenzen hinweg erleichtern.

    Der Entwurf der Kommission sehe vor, dass Unternehmen in Europa ihren rechtlichen Sitz unabhängig davon auswählen können, wo ihre Betriebsstätten und die Beschäftigten sind, sagte Daniel Hay, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung, dem "Spiegel". Dann könnte ein deutsches Unternehmen in Malta eine EU Inc. eintragen lassen und in seinem Heimatmarkt die Mitbestimmung umgehen. Das maltesische Recht kenne keine paritätisch besetzten Aufsichtsräte in Gesellschaften mit mehr als 2.000 Beschäftigten.

    Problematisch sei, dass die EU-Kommission allen Unternehmen, vom Mittelständler bis zum Großkonzern, den Weg in die EU Inc. öffnen wolle. "Daher fürchten wir einen Unterbietungswettlauf in Richtung der Standorte mit den schwächsten Arbeitnehmerrechten", sagte Hay. Unternehmen könnten über die EU Inc. "Sozialdumping mit europäischem Gütesiegel" betreiben, ohne dass man erkenne, was das für die Mitbestimmung bedeute.

    Der I.M.U.-Direktor forderte, den Entwurf für die EU Inc. zu überarbeiten. Als ersten Vorschlag nannte er, dass der rechtliche Sitz dort sein müsse, wo das Unternehmen auch seinen operativen Schwerpunkt habe. Zweitens müsse die EU Inc. auf Start-ups und Scale-ups begrenzt bleiben. "Als Größenschwelle schlagen wir eine Zahl von 500 Mitarbeitern vor", sagte Hay. Die Kommission solle zumindest eine sogenannte Missbrauchsklausel einbauen, die verhindere, dass Arbeitnehmern Mitbestimmungsrechte entzogen oder vorenthalten werden. "Wir erwarten, dass sie die Mitbestimmung nicht nur in Sonntagsreden lobt, sondern sich jetzt schützend vor sie stellt." Auch der Bundesrat habe gerade in einem Beschluss auf diese Risiken hingewiesen.

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