Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Männer, die nicht alle männlichen Geschlechtsorgane haben, sollen zukünftig trotzdem bei der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt arbeiten können. Dafür wollen die Innenminister von Bund und Ländern demnächst sorgen, indem sie eine Vorschrift abschaffen, die das derzeit verhindert. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben) berichten.
Es geht um die „Polizeidienstvorschrift 300“, die die körperlichen Voraussetzungen für den Dienst bei Bundespolizeibehörden regelt. Darin ist bislang unter anderem festgelegt, dass der „Verlust oder ein diesem gleichzusetzender Schwund beider Hoden“ die Tauglichkeit für den Polizeidienst grundsätzlich ausschließt. Zudem muss laut Vorschrift bei Bewerbern und Bewerberinnen das männliche bzw. weibliche „Hormonsystem intakt sein“.
Variationen der Geschlechtsentwicklung, zum Beispiel bei trans- und intersexuellen Menschen, sind in der Vorschrift nicht vorgesehen. Diese Kriterien sollen nun wegfallen. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur Überarbeitung der Vorschrift hat, so das Innenministerium, ihre Arbeit im November 2018 abgeschlossen, der Bericht der Gruppe soll im Frühjahr gebilligt werden. Anschließend soll die Vorschriftenkommission mit einer Überarbeitung der Vorschrift beauftragt werden, heißt es in der Antwort auf die Anfrage.
Jens Brandenburg, Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Themen von Schwulen, Lesben, Bi-, Trans- und Intersexuellen (LSBTI), nannte die geplante Änderung in den Funke-Zeitungen ein „gutes Signal für alle trans- und intergeschlechtlichen Menschen, die im Polizeidienst für unser Land arbeiten wollen“. Gute Polizeiarbeit hänge „weder von Geschlechtsteilen, noch von einem geschlechtsspezifischen Hormonsystem ab.“ Es sei gut, dass die Innenminister diesen „Unsinn“ erkannt hätten. Nun müsse die Streichung der Kriterien schnell umgesetzt werden. Auch Benjamin Strasser, der für die FDP im Innenausschuss sitzt, nannte es begrüßenswert, dass „diskriminierende Restriktionen“ nun entfernt würden.