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    Home»Nachrichten»Hubig für Strafrechtsverschärfung bei Partnerschaftsgewalt

    Hubig für Strafrechtsverschärfung bei Partnerschaftsgewalt » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion21.01.26
    Stefanie Hubig (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Stefanie Hubig (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Frauen besser vor partnerschaftlicher Gewalt schützen - mit Fußfesseln für auffällige Männer und härteren Strafen für Täter.

    "Wir haben in Deutschland ein sehr ernstes Problem mit Partnerschaftsgewalt", sagte sie dem "Stern". Oberste Priorität habe für sie daher, "dass wir Frauen besser vor Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner schützen".

    Sie wolle Familiengerichte "dazu ermächtigen, Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten", sagte Hubig. Diese könnten Leben retten. Die Anordnung einer Fußfessel werde auch dann möglich sein, wenn es noch gar nicht zu Übergriffen gekommen sei. Zudem, so die Ministerin, prüfe sie derzeit, ob Fälle, in denen ein Mann eine Frau beispielsweise aus männlichem Besitzdenken heraus töte, grundsätzlich als Mord zu bewerten seien. "Höchststrafen für Femizide sind nach geltendem Strafrecht längst möglich", sagte Hubig. Aber: "Wir sehen uns auch den Mordparagrafen an." Es müsse aber klar sein, dass eine Änderung des Mordtatbestands sehr anspruchsvoll sei.

    Hubig räumte ein, dass Gerichte mitunter noch ein altmodisches Rollenverständnis von Beziehungen zwischen Männern und Frauen hätten: "Wir haben in Teilen der Gesellschaft immer noch ein Frauenbild, das sehr traditionell und altmodisch ist. Und natürlich ist auch die Justiz ein Spiegel der Gesellschaft."

    In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland Hunderte Frauen von ihren Ehemännern, Partnern oder früheren Partnern getötet. In den Jahren 2023 und 2024 waren es mindestens 280 Fälle. Im vergangenen Jahr wurden laut einer Recherche des "Stern", die auf der Auswertung von Polizeimeldungen, Presseberichterstattung und Akten aus Strafverfahren basiert, rund 90 Fälle öffentlich.

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