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    Home»Nachrichten»Lauterbach legt Gesetzentwurf zur Suizidprävention vor

    Lauterbach legt Gesetzentwurf zur Suizidprävention vor » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion30.11.24
    Warnschild bei der Bahn (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Warnschild bei der Bahn (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur Suizidprävention vorgelegt und zugleich die Opposition um Unterstützung gebeten, damit das Vorhaben noch in dieser Wahlperiode beschlossen werden kann. "10.000 Menschen nehmen sich jedes Jahr bei uns das Leben", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Samstagausgaben).

    "Wir tun zu wenig, das zu verhindern. Das Suizidpräventionsgesetz ist daher überfällig und darf nicht dem Ampel-Aus zum Opfer fallen", sagte Lauterbach. Er sei zuversichtlich, dass der Entwurf noch Mehrheiten finden werde. "Das Thema steht außerhalb von Parteipolitik, es ist zu wichtig, um verschoben zu werden", mahnte der SPD-Politiker.

    Die rot-grüne Minderheitsregierung verfügt im Bundestag nicht mehr über eine Mehrheit. Der Entwurf für das Suizidpräventionsgesetz, über den die RND-Zeitungen berichten, sieht die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle vor, die Beratungsangebote entwickeln, die vorhandenen Strukturen vernetzen und eine deutschlandweite Rufnummer für Betroffene konzipieren soll.

    Geplant ist, die Nummer 113 als kostenfreie, nationale Rufnummer für Suizidgefährdete einzurichten. "Oftmals wären Suizidversuche und Suizide vermeidbar, wenn die bestehenden Hilfsangebote verzweifelte Menschen frühzeitig erreichen", heißt es in dem Entwurf.

    Die Entwicklung der Suizidzahlen der vergangenen Jahre zeige keinen nennenswerten Rückgang mehr und zuletzt 2022 und 2023 sogar einen erneuten Anstieg, wird in dem Entwurf argumentiert. "Es bedarf eines zielgenaueren Ausbaus bestehender Hilfestrukturen und einer Verbesserung der Vernetzung und Koordination vorhandener Hilfsangebote", heißt es in dem Gesetzentwurf.

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