Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die seit rund einer Woche geltenden Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und verschärften 2G-Regeln werden nicht flächendeckend kontrolliert. Das erklärten Kommunalverbände und Polizeigewerkschaften dem „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Donnerstagausgaben). „Die städtischen Ordnungsämter arbeiten in Innenstädten und auf Einkaufsstraßen mit Stichproben“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, dem RND. „Im privaten Raum ist jede und jeder vor allem selbst verantwortlich.“
Man appelliere an die Bürger, die Corona-Regeln zu beachten. Das sei dringend nötig, um die Pandemielage zu entschärfen. Die aktuellen Corona-Regeln träfen bei vielen Menschen auf Zustimmung. Sie erwarteten, dass Kontaktbeschränkungen, 2G- und 3G-Regeln kontrolliert und Verstöße geahndet würden. „Von den Ländern erwarten wir, dass sie die Städte hierbei unterstützen – etwa mit verstärkter Polizeipräsenz“, so Dedy weiter. „Wer Lokale, Geschäfte oder Weihnachtsmärkte öffnet, muss kontrollieren, damit nur Geimpfte und Genesene eintreten.“ Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezweifelte ebenfalls, dass die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen lückenlos überprüft wird. „Die Polizei unterstützt in den Kommunen beispielsweise die Ordnungsämter auf Anforderung und kontrolliert wie bereits bisher stichprobenartig die Kontrollen“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende, Oliver Malchow, dem RND. Die Verschärfungen der Maßnahmen seien sinnvoll gewesen, aber für eine ganzheitliche Überprüfung gebe es nicht genügend Personal. Während der stichprobenartigen Kontrollen kommt es laut Malchow zu Ärger. „Solange vielerorts in Deutschland weiterhin Großveranstaltungen mit tausenden Menschen erlaubt würden, sind Kontaktbeschränkungen für die Bürger nicht nachvollziehbar“, sagte er. Dieses Unverständnis erschwere Polizeibeamten die Kontrollen der Maßnahmen. Auch im privaten Raum finden kaum Kontrollen der Maßnahmen statt. „Wir erhöhen zwar die Präsenz im öffentlichen Raum, jedoch werden wir nicht anlasslos von Haus zu Haus gehen und nachzählen, wie viele Leute am Tisch sitzen“, sagte Malchow. „Wegen des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist dies auch gar nicht möglich.“