Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Grundsatzurteil Patente auf embryonale Stammzellen untersagt. Wenn bei der Gewinnung der Stammzellen Embryonen zerstört werden, verstoße dies gegen den Schutz der Menschenwürde, erklärten die Luxemburger Richter am Dienstag. Bei dem Verfahren ging es um die Frage, ob Vorläuferzellen aus menschlichen embryonalen Stammzellen sowie die Verfahren zu ihrer Gewinnung rechtlich geschützt werden dürfen.
Ein Neurobiologe aus Bonn hatte sich die Herstellung von Nerven-Vorläuferzellen patentieren lassen. Mit den Zellen wollte der Forscher Krankheiten wie Parkinson behandeln. Der Bundesgerichtshof hatte den EuGH um eine Vorabentscheidung gebeten. [dts Nachrichtenagentur]