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    Home»Nachrichten»Ministerium weist Bericht zu Details der Elterngeld-Reform zurück

    Ministerium weist Bericht zu Details der Elterngeld-Reform zurück » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion26.06.26
    Kinder in einer Schule (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Kinder in einer Schule (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das Bundesfamilienministerium hat Berichte zurückgewiesen, wonach es künftig volle 14 Monate Elterngeld nur noch geben soll, wenn beide Partner je sieben Monate Elternzeit nehmen. Das sei "reine Spekulation und entbehre tatsächlich jeder Grundlage", sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag in Berlin. Man habe den Medienbericht "mit großer Verwunderung wahrgenommen".

    Richtig sei, dass man an einer Reform des Elterngeldes arbeite und die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag nach mehr Partnerschaftlichkeit und Vereinfachung umsetzen wolle. "Und dann kommen natürlich dazu die Sparvorgaben, die den gesamten Bundeshaushalt betreffen, auch das muss hier mit einbezogen werden."

    Ziel sei, das Elterngeld auch weiterhin als eine attraktive Familienleistung zu halten. Es seien in den letzten Wochen alle möglichen Modelle durchgerechnet worden. Zum konkreten Bericht über eine Pflicht zur Aufteilung von je 7 Monaten, über die die RND-Zeitungen berichtet hatten, sagte der Sprecher: "Mag sein, dass auch dieses Modell irgendwann mal auf einem Papier stand".

    Gleichzeitig kündigte das Ministerium eine zügige Entscheidung an. Da der Regierungsentwurf zum Haushalt Anfang Juli stehen müsse, werde bis dahin auch klar sein müssen, "wohin es mit dem Elterngeld geht". Dieses sei der größte Posten im gesamten Etat des Bundesfamilienministeriums.

    Unterdessen geisterte am Freitag ein neues Gerücht durch das politische Berlin. Der "Spiegel" meldete, Familienministerin Karin Prien (CDU) wolle die Länge der Elternzeit von maximal 14 auf zwölf Monate begrenzen. Wenn Eltern die maximale Laufzeit der staatlichen Lohnersatzleistung erhalten wollen, sollen demnach künftig beide Partner jeweils mindestens vier Monate Elternzeit nehmen - statt bisher zwei. Die verbleibenden vier Monate können sie untereinander aufteilen.

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