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    Home»Nachrichten»Normenkontrollrat fordert Begrenzung von DIN-Normen im Wohnungsbau

    Normenkontrollrat fordert Begrenzung von DIN-Normen im Wohnungsbau » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion07.06.26
    Bauarbeiter auf Baustelle (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Bauarbeiter auf Baustelle (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) fordert angesichts steigender Baukosten und der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt vereinfachte Baustandards und Einschnitte bei DIN-genormten Verfahren. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf ein Positionspapier des unabhängigen Kontroll- und Beratungsgremiums der Bundesregierung.

    "Ein Ansatz zur Kostensenkung ist das Abweichen von den gegenwärtig sehr hohen technischen Anforderungen an Wohngebäude", heißt es in dem Papier. NKR-Präsident Lutz Goebel sagte dem "Handelsblatt": "Wer in Deutschland einfacher und günstiger bauen möchte, braucht heute oft mehr Mut als jemand, der den höchsten Standard wählt." Das sei ein Systemfehler. Alle Anforderungen müssten kritisch hinterfragt werden: Was sei wirklich notwendig für Sicherheit und Gesundheit - und was nicht? Im Zweifel müssten Anforderungen abgesenkt werden oder wegfallen, so Goebel.

    Konkret schlägt der NKR vor, dass Bauherren und ausführende Unternehmen künftig zwischen einem einfachen, mittleren oder höheren Baustandard wählen können. Dafür müssten die baurelevanten DIN-Normen gestuft werden. Der "Standard einfacher Ausführung" solle zur "Grundausstattung" werden; Abweichungen könnten dann nur "nach oben" vereinbart werden.

    Mit dem Positionspapier will der NKR die Bundesregierung in der Frühphase des neuen Gebäudetyp-E-Gesetzes fachlich beraten. Bundesbauministerin Verena Hubertz und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) hatten im Dezember Eckpunkte für einen Gebäudetyp E vorgelegt. Mit diesem neuen Vertragstyp sollen die Vertragsparteien rechtssicher vereinbaren können, dass auf Standards, die nicht unbedingt notwendig sind, verzichtet wird. Das Justizministerium teilte auf Anfrage des "Handelsblatts" mit, in den nächsten Monaten einen Referentenentwurf veröffentlichen zu wollen.

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