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    Home»Nachrichten»Pistorius legt Gesetz für schnellere Bundeswehr-Bauprojekte vor

    Pistorius legt Gesetz für schnellere Bundeswehr-Bauprojekte vor » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion26.06.26
    Boris Pistorius am 23.06.2026, via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Boris Pistorius am 23.06.2026, via dts Nachrichtenagentur

    Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) - Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat ein Infrastrukturbeschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht, mit dem Kasernen, Flugplätze oder Munitionsdepots für die Bundeswehr künftig schneller gebaut werden sollen. "Übergeordnetes Ziel ist es, den Aufwuchs der Bundeswehr und damit die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und des westeuropäischen Bündnisses mit bedarfsgerechter Infrastruktur bestmöglich zu unterstützen", heißt es im Referentenentwurf, über den das "Handelsblatt" berichtet.

    Ein Kernelement ist, dass die Bundeswehrverwaltung künftig selbst Bauaufgaben übernehmen können soll. Bisher werden diese im Rahmen einer sogenannten "Organleihe" meist an die Bundesländer übertragen, die sie im Auftrag des Bundes übernehmen. Diesen "Umweg" will Pistorius auch mit Blick auf einen möglichen Ernstfall nicht mehr in jedem Fall gehen. Der Verteidigungsminister als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt müsse "in Krisenfällen befugt und im Stande sein, Bauherrenaufgaben selber ausführen zu können und hierfür auf resiliente und erprobte Strukturen und Befehlsketten zurückgreifen können", heißt es im Entwurf.

    Eine Beschleunigung von Bauvorhaben will das Wehrressort unter anderem durch Änderungen im Bundeswaldgesetz, im Landbeschaffungsgesetz und im Bundesnaturschutzgesetz erreichen. So werden beispielsweise Fristen für die Anhörung einer Landesregierung eingeführt, wenn in einer ihrer Kommunen ein militärisches Schutzgebiet eingerichtet werden soll. Kommt es zu Klagen gegen Infrastrukturprojekte der Bundeswehr, soll künftig das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz entscheiden.

    Darüber hinaus plant das Verteidigungsministerium, Informationsrechte von Verbrauchern teilweise einzuschränken, wenn sie Geheimschutzinteressen der Bundeswehr berühren. So soll verhindert werden, dass beispielsweise aus Daten über die Trinkwasserversorgung Rückschlüsse über militärische Aktivitäten oder das anwesende Personal in einer Liegenschaft gezogen werden können.

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