Berlin (dts Nachrichtenagentur) – SPD-Kanzlerkandidat und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) nutzt bei der Ausarbeitung seines Steuerreformkonzepts für den Wahlkampf den Sachverstand seiner Beamten und externer Fachleute einer staatlichen Forschungseinrichtung. Wie der „Spiegel“ unter Berufung auf Informationen aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) berichtet, erteilte die Leitungsebene vor zwei Wochen der Fachabteilung für Steuern den Arbeitsauftrag, ein Konzept für die Reform der Einkommensteuer zu erstellen. Die Beamten des Ministeriums schalteten daraufhin ein öffentlich finanziertes Institut mit Sitz im Rheinland für Zuarbeiten ein.
Eine solche Mobilisierung öffentlicher Ressourcen im Wahlkampf gelte als unfair und verstoße gegen geltendes Recht, schreibt der „Spiegel“. Das BMF wollte auf Anfrage nicht Stellung nehmen und verwies auf die SPD-Parteizentrale. Diese reagierte auf schriftliche Fragen nicht. Rechtsexperten halten das Verhalten von Scholz für problematisch. „Das Vorgehen stellt einen Verstoß gegen das Parteiengesetz dar, weil es sich um verdeckte Parteienfinanzierung handelt“, sagte die Düsseldorfer Rechtsprofessorin Sophie Schönberger dem „Spiegel“. „Zudem verstößt es gegen das Grundgesetz. Es verletzt die Chancengleichheit der Parteien.“ Das Konzept, das BMF-Beamte und externe Experten gemeinsam erarbeiteten, sieht vor, dass Steuerzahler mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 100.000 Euro bei Ledigen, bei Verheirateten dem doppelten, entlastet werden. Das hatte die Ministeriumsspitze vorgegeben.
Die Werte entsprechen einem zu versteuerndem Einkommen von 90.000 beziehungsweise 180.000 Euro. Ab diesen Werten soll auch ein neuer Spitzensteuersatz von 45 Prozent gelten. Der aktuellen Spitzentarif von 42 Prozent wird den Scholz-Plänen zufolge erst bei 70.000 Euro greifen statt wie derzeit bei rund 59.000 Euro. Höchstverdiener mit zu versteuerndem Einkommen von 250.000 Euro und mehr sollen in der Spitze 48 Prozent Steuern zahlen. Derzeit liegt die sogenannte Reichensteuer bei 45 Prozent, die für Einkommen von mehr als 275.000 Euro gilt. Der Reformvorschlag soll für die öffentlichen Kassen aufkommensneutral sein.