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    Home»Nachrichten»SPD begrüßt Urteil zu KI-Musik

    SPD begrüßt Urteil zu KI-Musik - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion31.07.26
    Frau mit Kopfhörern (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Frau mit Kopfhörern (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die SPD hat das Urteil des Landgerichts München I im Verfahren um KI-Musik begrüßt.

    "Das Urteil ist ein wichtiges Signal für Kreative und für einen fairen digitalen Markt", teilten die SPD-Abgeordneten Martin Rabanus und Helge Lindh am Freitag mit. Wer geschützte Werke nutze, um KI-Systeme zu trainieren und daraus kommerzielle Angebote entwickle, müsse Transparenz schaffen, Rechte achten und Urheber fair vergüten.

    "Die SPD steht für eine KI-Politik, die Innovation ermöglicht und zugleich die Rechte der Kreativen schützt", so Rabanus und Lindh. "Generative KI kann neue kulturelle und technische Möglichkeiten eröffnen." Sie dürfe aber nicht darauf beruhen, dass Anbieter Werke von Komponisten, Textautoren und Musikern massenhaft nutzten, ohne Lizenzen zu erwerben und die Kreativen an der Wertschöpfung zu beteiligen.

    "Gerade der Musikbereich zeigt, wie dringend wir klare Regeln brauchen", fügten die SPD-Politiker hinzu. Kreative Arbeit bilde die Grundlage vieler KI-Anwendungen. Deshalb müssten KI-Anbieter offenlegen, welche Inhalte sie nutzten, und faire Lizenzmodelle akzeptieren. "Modelle entlang der gesamten Wertschöpfungskette, wie sie Verwertungsgesellschaften in anderen Bereichen bereits entwickeln, können dafür ein guter Weg sein."

    Das Landgericht München I hatte zuvor einer Klage der Musikverwertungsgesellschaft Gema gegen einen Entwickler eines Programms zur Erstellung von Musik mithilfe von KI weitgehend stattgegeben. Die Gema hatte dem KI-Unternehmen vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Musikwerke unberechtigt zu nutzen und dadurch Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Das Gericht entschied nun, dass das KI-Unternehmen die Einwilligung der Gema benötigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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