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    Studie: 80 Prozent aller Rücken-Operationen sind überflüssig » Nachrichten

    Knapp 80 Prozent aller in Deutschland durchgeführten Rücken-Operationen sind – der Erhebung einer Krankenkasse zufolge – medizinisch unnötig.
    News RedaktionNews Redaktion11.09.18↻ 19.10.25
    Operation
    Operation (Foto: dashkindobrui | Bigstock)

    Acht von zehn Rücken-Operationen in Deutschland sind unnötig. Das zeigt eine Untersuchung der Techniker Krankenkasse (TK), über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Die Krankenkasse hatte die Angaben eines speziellen Zweitmeinungsangebots ausgewertet.

    Ärzte greifen zu schnell zum Skalpell

    Dabei können Patienten die Notwendigkeit einer Wirbelsäulen-Operation in Schmerzzentren überprüfen lassen. 79 Prozent der 2.400 Teilnehmer bekamen den Angaben zufolge zwischen 2010 und 2016 die Empfehlung, sich konservativ – etwa mit Krankengymnastik – behandeln zu lassen und kamen dauerhaft ohne Operation aus. Die Patienten hatten bereits eine Einweisung ins Krankenhaus oder eine OP-Empfehlung.

    Andere Untersuchung, ähnliches Ergebnis

    Ein ähnliches Ergebnis meldet auch die Krankenkasse AOK Nordwest nach einer Zwischenbilanz ihres 2015 gestarteten Zweitmeinungsverfahrens. „Die Zahlen zeigen, dass die Ärzte in Deutschland oftmals zu schnell zum Skalpell greifen. Natürlich gibt es Fälle, in denen eine Operation das Mittel der Wahl ist, aber die Entscheidung für solch einen Schritt sollte gut abgewogen und kritisch hinterfragt werden“, sagte Klaus Rupp, Leiter des TK-Versorgungsmanagements, den Funke-Zeitungen.

    Wirbelsäulen-OPs auf 772.000 gestiegen

    Laut Bertelsmann-Stiftung ist die Zahl der Wirbelsäulen-Operationen in Deutschland zwischen 2007 und 2015 von 452.000 auf 772.000 gestiegen. In Deutschland gibt es die ärztliche Wahlfreiheit, was bedeutet, dass jeder Patient grundsätzlich einen zweiten Behandler zur Kontrolle seiner Diagnose aufsuchen darf. Das explizite Recht auf eine Zweitmeinung steht aber erst seit Juli 2015 im Gesetz.

    Weil sich der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A), das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Physiotherapeuten, Krankenhäusern und Krankassen sowie das Bundesgesundheitsministerium nicht auf eine Ausführungsrichtlinie einigen konnten, ist es bisher nicht umgesetzt.

    Zweimeinungsverfahren muss in die Versorgung

    Das Ministerium hatte die Erstfassung der Richtlinie wegen rechtlicher Bedenken beanstandet. „Das Zweitmeinungsverfahren muss endlich in die Versorgung“, forderte der GB-A-Vorsitzende Josef Hecken in den Funke-Zeitungen. Die Versicherten warteten zu Recht auf ein solches Angebot, welches ihnen unabhängig davon zur Verfügung stehe, in welcher gesetzlichen Krankenkasse sie versichert seien.

    Der GB-A werde im Oktober einen Vorschlag machen, der ein praktikables Verfahren möglich mache „und die rechtliche Filigran-Diskussion mit dem Ministerium beendet“, sagte Hecken.

    mit Material der dts Nachrichtenagentur

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