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    Home»Nachrichten»Unionsabgeordnete fordern nach CSD-Anschlag schärfere Gesetze

    Unionsabgeordnete fordern nach CSD-Anschlag schärfere Gesetze - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion31.07.26
    Tatort nach Todesfahrt beim CSD am 26.07.2026, via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Tatort nach Todesfahrt beim CSD am 26.07.2026, via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Nach dem Terroranschlag auf den Christopher Street Day in Berlin wächst in der Unionsfraktion des Bundestags der Druck auf die Regierung, schärfer gegen Islamisten vorzugehen.

    Die CDU-Abgeordneten Johannes Wiegelmann und Frederik Bouffier aus dem Rechts- und dem Innenausschuss haben mit Rückendeckung der Jungen Gruppe und Zustimmung des neuen Fraktionsvorsitzenden Thorsten Frei einen "Zehn-Punkte-Plan" erarbeitet, über den die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" berichtet. Darin fordern die Abgeordneten vor allem ein strengeres Aufenthalts- und Ausweisungsrecht.

    In dem Papier werden außerdem die Maßnahmen konkretisiert, die Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) unlängst angekündigt hat. Dazu zählt, dass elektronische Fußfesseln zum Standard bei sogenannten Gefährden werden sollen. Das Jugendstrafrecht soll für Gefährder künftig keine Anwendung mehr finden. Zudem verlangen die Unionspolitiker bundesweit einheitliche Regeln zur Präventivhaft. Während in Berlin vier Tage möglich sind, kann sie in Bayern auf bis zu zwei Monaten ausgedehnt werden. "Dieser Anschlag hätte verhindert werden können", sagte Wiegelmann der FAS.

    Im Papier wird gefordert, dass für ausländische Gefährder die Aufenthaltsbeendigung künftig zum "Regelfall" und die Duldung zur "begründungsbedürftigen, absoluten Ausnahme" werden müsse. Weiter heißt es: "Bei Straftaten gegen das Leben vermutet das Gesetz künftig, dass der Aufenthalt zwingend zu beenden ist." Unterstützung von terroristischen und islamistischen Vereinigungen soll mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren geahndet werden. Auch die Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Inland müsse künftig zum Verlust der Staatsangehörigkeit führen können.

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