Foto: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dts Nachrichtenagentur
Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Voraussetzungen für Verurteilungen wegen Untreue verschärft. Wie das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss mitteilte, sei die derzeitige Regelung im Strafgesetz verfassungsgemäß. Allerdings müssten die Regeln von den zuständigen Gerichten zurückhaltender angewendet werden.Mehrere Manager hatte zuvor Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie in verschiedenen Untreue-Prozessen unter anderem wegen der Vergabe von ungedeckten Krediten verurteilt worden waren.