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    Verfassungsschützer hält Überwachung aller Gefährder für unmöglich - Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion01.08.26
    Tatort nach Todesfahrt beim CSD (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Tatort nach Todesfahrt beim CSD (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Erfurt (dts Nachrichtenagentur) - Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen, Stephan Kramer, hält eine flächendeckende Überwachung aller Gefährder in Deutschland für nicht möglich. Das macht er in einem Gastbeitrag für das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" zum Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day durch den als "Gefährder" eingestuften Islamisten Abdul B. deutlich.

    "Der Begriff `Gefährder` ist keine strafrechtliche Verurteilung", schreibt Kramer. "Er bezeichnet eine polizeiliche Einschätzung, wonach einer Person politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung zugetraut werden. Allein aufgrund dieser Prognose kann jemand in einem Rechtsstaat nicht zeitlich unbegrenzt inhaftiert oder anders sanktioniert werden. Daraus entsteht ein reales Dilemma. Sicherheitsbehörden können eine Person für gefährlich halten. Für eine dauerhafte Haft müssen dennoch konkrete Straftaten nachgewiesen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Nach Verbüßung einer Strafe oder Aufhebung der Untersuchungshaft kommt die Person gegebenenfalls frei."

    Er fügt hinzu: "Eine lückenlose Observation rund um die Uhr bindet sehr viele Einsatzkräfte und kann nur bei einer begrenzten Zahl von Personen dauerhaft durchgeführt werden. Selbst bei einer Überwachung lässt sich eine kurzfristige Tatentscheidung mit einem Fahrzeug oder Messer nicht zuverlässig verhindern. Ein deutscher Staatsbürger kann überdies nicht wie ein ausländischer Gefährder abgeschoben werden. Der Staat muss mit dem Risiko im Inland umgehen."

    Das Bundeskriminalamt stufte zuletzt 410 Islamisten als Gefährder ein, hinzu kommen 65 rechtsextremistische und 17 linksextremistische Gefährder.

    Kramer regt stattdessen andere Maßnahmen an: eine strafrechtliche Verfolgung von einschlägig Verdächtigen mit krimineller Geschichte bereits im Vorfeld, konsequente Auswertung digitaler und finanzieller Spuren, bessere Radikalisierungsprävention im Strafvollzug, engmaschige Übergaben nach der Haftentlassung, Waffen- und Kontaktverbote, soweit rechtlich zulässig elektronische Aufenthaltsüberwachung in Form von Fußfesseln sowie mehr und fachlich kompetentere langfristige De-Radikalisierungsarbeit. Er schreibt: "Da gibt es überall noch Luft nach oben."

    Der Verfassungsschützer schreibt ferner, die Herkunft der Täter sei "kein brauchbarer Gefahrenindikator". Ein erheblicher Teil der heutigen Bedrohung entstehe vielmehr durch Menschen, die in Deutschland geboren oder aufgewachsen seien. Bedeutsamer sei das Alter. "Wir haben es generell häufig mit sehr jungen und digital radikalisierten Personen zu tun - und einer weiter sinkenden Altersgrenze", so Kramer. "Von den knapp 350 EU-weiten Festnahmen im Bereich jihadistischer Terrorismus waren 2025 laut Europol ungefähr 100 Personen höchstens 18 Jahre alt."

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