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    Home»Nachrichten»Wirtschaftsverbände wehren sich gegen Mindestlohnvorgaben

    Wirtschaftsverbände wehren sich gegen Mindestlohnvorgaben » Nachrichten

    News RedaktionNews Redaktion25.09.24
    Euromünzen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
    Foto: Euromünzen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

    Berlin (dts Nachrichtenagentur) – 22 Wirtschaftsverbände haben Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für seine Äußerungen zur geplanten nationalen Umsetzung der Mindestlohnrichtlinie der EU kritisiert. Das berichtet „Bild“ (Mittwochausgabe) unter Berufung auf einen Brief der Verbände an Heil.

    Darin kritisierten die Verbände Heils Äußerungen als „Einmischung in die Arbeit der unabhängigen Kommission durch ein Organ der Exekutive“. Das „dürfte ein einmaliger und zugleich bedauernswerter Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik sein“.

    Heil hatte jüngst erklärt, der gesetzliche Mindestlohn müsse 2026 auf bis zu 15 Euro steigen, und das mit Umsetzung einer EU-Richtlinie begründet.

    Die Verbände behaupten dagegen, „der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund ausdrücklich festgelegt, dass die Mitglieder der Mindestlohnkommission bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit keinen Weisungen unterliegen“. Sie hätten sich zudem „eine eigenständige Verfahrensordnung geben, die Ausfluss der gesetzlich zugestandenen Autonomie ist“, heißt es in dem Schreiben.

    Die Verbände verbitten sich entsprechend „jedwede Vorgaben der Exekutive, mit denen künftige Entscheidungen der Kommission gesteuert werden sollen“, schreiben sie. Erst recht verböten sich „falsche Vorgaben, die hier offenbar unter dem Deckmantel der Mindestlohnrichtline gemacht werden sollen“. Zu den 22 Unterzeichnern des Briefs zählen unter anderem der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), Gesamtmetall sowie der Verband der Deutschen Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA).

    Gemäß der EU-Mindestlohnrichtlinie müssen die EU-Mitgliedstaaten bis November ihre Regelungen zum Mindestlohn so ändern, dass anhand von Indikatoren und Referenzwerten die Angemessenheit des gesetzlichen Mindestlohns beurteilt wird. Die Richtlinie nennt dabei mehrere Optionen, darunter die Möglichkeit, den Bruttomindestlohn auf 60 Prozent des mittleren Bruttolohns festzusetzen. Das entspricht aktuell mindestens 14 Euro.

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